AZADÎ informiert über laufende PKK-Verfahren

AZADÎ e.V., der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, informiert über die Verhandlungstermine in §§129a/b-Verfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der PKK im April in Deutschland.

AZADÎ e.V., der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland mit Sitz in Köln, informiert über die Hauptverhandlungstermine in §§129a/b-Verfahren wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der PKK im April in Deutschland.

Stuttgart-Stammheim: Überprüfung der Verfolgungsermächtigung beantragt

Vor dem OLG Stuttgart-Stammheim wurde am 16. April 2019 das Hauptverfahren gegen die kurdischen Aktivisten Veysel S. (38), Agit K. (27), Özkan T. (34), Cihan A. (39) und die Kurdin Evrim A. (36) eröffnet. Von diesen Angeklagten befinden sich drei in Untersuchungshaft und zwei auf freiem Fuß.

In der Verhandlung am 25. März forderte die Bundesanwaltschaft für Veysel S. eine Gesamtstrafe von fünf Jahren und vier Monaten, für Agit K. drei Jahre sowie in Verbindung mit einem anderen Verfahren insgesamt drei Jahre und neun Monate, für Özkan T. drei Jahre und neun Monate, für Cihan A. ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung und für Evrim A. zwei Jahre und sechs Monate.

Wie AZADÎ mitteilt, haben die Verteidiger*innen am 25. März beantragt, der Senat möge beim Bundesjustizministerium nachfragen, ob an der im Juli 2018 erteilten Einzelermächtigung gegen ihren Mandanten festgehalten wird. Diese wiederum basiert auf dem durch die Bundesanwaltschaft mitgeteilten damaligen Ermittlungsstand. Dass sich die Aussagen des Kronzeugen in zentralen Anklagepunkten nicht bestätigt haben, sei auch dem Plädoyer der BAW zu entnehmen gewesen. Insofern habe sich der Sachverhalt seit Erteilung der Verfolgungsermächtigung grundlegend geändert, so dass eine Überprüfung der damaligen Entscheidung notwendig sei.

Weitere Termine sind am 15., 16., 22., 23., 29. und 30. April jeweils um 9.00 Uhr in Saal 1, Asperger Str. 47, Stuttgart-Stammheim angesetzt.

Prozess gegen Kamuran Yekta V. in Stuttgart

In einem weiteren Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des OLG Stuttgart begann am 8. Oktober 2020 der Prozess gegen den in U-Haft befindlichen Aktivisten Kamuran Yekta V. (33).

Die nächsten Verhandlungstermine sind am 13., 20., 21., 27. und 28. April jeweils ab 9.00 Uhr, Olgastraße 2, Stuttgart-Innenstadt.

Verfahren gegen Yilmaz A. und Mustafa T.

Die Termine zur Eröffnung der Hauptverfahren gegen Yilmaz A. (Festnahme im September 2020) und Mustafa T. (festgenommen im Dezember 2020) gibt es derzeit noch nicht. Beide befinden sich in bayerischen Gefängnissen in U-Haft.

Verurteilungen in Koblenz: Haftbefehl außer Vollzug gesetzt

Im Februar wurden zwei kurdische Aktivisten vom OLG Koblenz verurteilt: Gökmen Ç. am 19.Februar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und fünf Monaten und Hüseyin A. am 26. Februar zu zwei Jahren und drei Monaten. Der Haftbefehl gegen Hüseyin A. wurde außer Vollzug gesetzt.

Prozess gegen Kronzeugen

AZADÎ teilt zu den Verfahren mit: „In nahezu allen Fällen stehen die Aktivist*innen wegen ihrer politischen Betätigung vor Gericht; individuelle Straftaten werden ihnen nicht vorgeworfen. Eine Ausnahme bildet das o.a. Stuttgarter Verfahren gegen fünf Angeklagte. Sie werden neben der mutmaßlichen Mitgliedschaft bzw. Unterstützung auch der Freiheitsberaubung, gefährlichen Körperverletzung und versuchten Nötigung bezichtigt. Diese Anklagepunkte beruhen allerdings auf den widersprüchlichen und teils unglaubwürdigen Aussagen eines Kronzeugen, die selbst vom Gericht in Zweifel gezogen worden sind.

Das OLG hat inzwischen auch gegen ihn Anklage erhoben. Vermutlich wird dieses Verfahren nach dem vorgenannten Prozesses gegen die fünf Angeklagten eröffnet.“

46 Kurdinnen und Kurden von AZADÎ unterstützt

Prozessvoraussetzung für alle Verfahren nach §129b StGB ist eine generelle oder Einzelermächtigung zur strafrechtlichen Verfolgung, die das Bundesjustizministerium erteilt. Die meisten Verfahren gegen kurdische Aktivist*innen basieren auf der Entscheidung des BMJV vom 6. September 2011.

Seit der Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2010 auch die PKK als eine „terroristische“ Vereinigung im Ausland gem. §§ 129 a/b StGB eingestuft hat, wurden bislang 46 hiervon betroffene Kurdinnen und Kurden von AZADÎ unterstützt.