AZADÎ: Evrim Atmaca freigelassen
Zum Jahresende versendet der Rechtshilfefonds AZADÎ noch einmal ein dickes INFO-Paket. Die Doppelausgabe enthält zahlreiche spannende Berichte rund um die Repression gegen die kurdische Bewegung in Deutschland.
Zum Jahresende versendet der Rechtshilfefonds AZADÎ noch einmal ein dickes INFO-Paket. Die Doppelausgabe enthält zahlreiche spannende Berichte rund um die Repression gegen die kurdische Bewegung in Deutschland.
AZADÎ, der in Köln ansässige Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland, hat zum Jahresende eine Doppelausgabe des regelmäßig erscheinenden INFODIENST veröffentlicht. Er beginnt mit einem informativen Bericht über die Tagung „Die Kriminalisierung von Kurdinnen und Kurden – Abbau demokratischer Grundrechte am Beispiel von Bayern“ am 23. November in München, die AZADÎ gemeinsam mit dem Kurdischen Gesellschaftszentrum München veranstaltet hat. Es folgen zahlreiche kurze und längere Beiträge über Repressionsfälle, ausführliche Gerichtsentscheidungen und Ereignisse in der Türkei.
Darüber hinaus informiert AZADÎ über weitere relevante Ereignisse:
Evrim Atmaca freigelassen
Der Haftbefehl gegen Evrim Atmaca, die sich wegen des Vorwurfs der angeblichen Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ (§§129a/b StGB) seit Juni 2018 in U-Haft befindet, wurde aufgrund eines Antrags ihrer Verteidigerin am 13. Dezember außer Vollzug gesetzt.
Sie ist zwar jetzt auf freiem Fuß, muss sich aber zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und darf ohne Genehmigung Baden-Württemberg nicht verlassen. Zudem hat sie keine Reisedokumente.
Das Verfahren, das im April dieses Jahres vor dem OLG Stuttgart-Stammheim begann, läuft weiter, wobei Termine bis Dezember 2020 (!) festgesetzt worden sind.
In diesem wie in den Verfahren weiterer Beschuldigter spielt ein dubioser Kronzeuge eine zentrale Rolle, dessen Erzählungen offenbar auch den Senat zu Zweifeln veranlasst hat. Die Befragung durch die Verteidiger*innen hat erst kürzlich begonnen.
Gesicht zeigen: Statements gegen das Verbot der PKK
Unter dem Motto „Gesicht zeigen: Statements gegen das Verbot der PKK“ haben die Aktion 3. Welt Saar e.V. und der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. am Internationalen Tag der Menschenrechte (10.12.) auf facebook eine Kampagne gestartet. „Viele Gründe sprechen dafür, das PKK-Verbot zu streichen. Deswegen haben wir bei Menschen aus der Zivilgesellschaft nachgefragt und ihre Gründe gesammelt, die wir ab sofort im Rhythmus von 5 Tagen auf unseren facebook-Seiten veröffentlichen“, erklärt Gertrud Selzer vom Vorstand der Aktion 3. Welt Saar in einer Pressemitteilung vom 9.12. und führt weiter aus: „Das PKK-Verbot von 1993 hat für sehr viele Kurdinnen und Kurden hierzulande existenzielle Konsequenzen, die bis zur Verweigerung der Einbürgerung oder einer Nicht-Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gehen“. Mit der Kampagne sollen andere ermutigt werden, „sich ebenfalls mit ihrem Gesicht und einem entsprechenden Statement gegen das undemokratische PKK-Verbot zu beteiligen,“ so Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrats.
Zehn Jahre KURD-AKAD
Am 7. Dezember feierte das Netzwerk Kurdischer Akademiker*innen, KURD-AKAD e.V., in Köln nicht nur sein zehnjähriges Bestehen, sondern vergab auch zwei Ehrenpreise für „herausragende wissenschaftliche Expertise und zivilgesellschaftliches Engagement“. Bedacht wurde der Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech aus Hamburg und der Historiker und Politikwissenschaftler Prof. Dr. Hamit Bozarslan aus Paris. Laudatoren waren der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner und der Politikwissenschaftler Dr. Cengiz Güneş aus London. Von Köln solle ein Signal ausgehen, „für eine friedliche und gerechte Lösung der kurdischen Frage, für Menschenrechte, Demokratie und Autonomie, wie sie auch die PKK anstrebt. Und deshalb auch für eine Entkriminalisierung kurdischer Aktivist*innen, Organisationen und Medien hierzulande“, so Rolf Gössner im Schlusswort seiner Laudatio.