„Gelb-Rot-Grün“ zur Kriminalisierung freigegeben
In ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage des linken Innenpolitikers André Hahn überlässt es die Bundesregierung dem Ermessen der Länder, gegen das Zeigen von gelb-rot-grünen Fahnen vorzugehen.
In ihrer Antwort auf eine Schriftliche Frage des linken Innenpolitikers André Hahn überlässt es die Bundesregierung dem Ermessen der Länder, gegen das Zeigen von gelb-rot-grünen Fahnen vorzugehen.
Die willkürliche Kriminalisierung der Fahnen von YPG und YPJ in verschiedenen Bundesländern und zu verschiedenen Zeitpunkten haben zu vielen Gerichtsprozessen, Hausdurchsuchungen und Polizeiübergriffen auf Demonstrationen geführt. Nun konkretisiert die Bundesregierung, dass selbst das Zeigen der gelb-rot-grün-gestreiften Fahne nach Ermessen der Länder kriminalisiert werden dürfe.
Der parlamentarische Staatssekretär Dr. Günter Krings antwortete im Namen der Bundesregierung auf eine Frage des Abgeordneten Dr. André Hahn (DIE LINKE): „Das Zeigen der Fahne der auch als Rojava bezeichneten sogenannten Demokratischen Föderation Nordsyrien ist in Deutschland nicht per se verboten, sondern immer dann, wenn diese von einer bereits verbotenen Vereinigung (hier die 1993 verbotene Arbeiterpartei Kurdistans – PKK) in einer Weise verwandt wird, dass sie deren Zusammenhalt fördert oder propagandistisch auf deren Ziele hinweist. Ob das Zeigen der oben genannten Fahne darunter zu fassen ist, muss von den zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall entschieden werden.“