AZADÎ e.V. klagt gegen Listung im VS-Bericht

Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. hat gegen die Listung im Bundesverfassungsschutzbericht geklagt. Die Verhandlung findet am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Berlin statt.

An diesem Donnerstag findet vor dem Verwaltungsgericht Berlin die mündliche Verhandlung der Klage des des Rechtshilfefonds AZADÎ gegen das Bundesinnenministerium bzw. das Bundesamt für Verfassungsschutz statt. Der in Köln ansässige Verein wird seit 2015 im VS-Bericht unter der Rubrik „Sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern (ohne Islamismus)“ erwähnt und in der Rubrik „Überblick mit Strukturdaten zu wichtigen Beobachtungsobjekten“ als der „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ zugehörige Organisation stigmatisiert. Die Behörde begründet die Listung von AZADÎ e.V. damit, dass der Rechtshilfefonds Personen unterstützt, die aufgrund ihrer Tätigkeit für die PKK in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden. Die Unterstützung erfolge, indem ganz oder teilweise Anwalts- und Prozesskosten für Personen übernommen würden, denen etwa Verstöße gegen das seit 1993 bestehende PKK-Verbot nach dem Vereinsrecht vorgeworfen werden, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins. „Zudem moniert der VS, dass AZADÎ e.V. Untersuchungs- oder Strafgefangene, die in der Regel aufgrund des Vorwurfes einer Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§129b StGB) in Haft sitzen, mit monatlichen Geldbeträgen oder Zeitungsabonnements unterstütze. Ferner bestünden enge Verbindungen zu PKK-nahen Organisationen sowie zur linksextremistischen Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe e.V.

Da AZADÎ e.V. die Gründe für die Listung im VS-Bericht, mit der auch immer politische Stigmatisierung und steuerrechtliche Konsequenzen verbunden sind, für haltlos erachtet, hat der Verein dagegen im Juni 2015 Klage vor dem Verwaltungsgericht in Berlin eingereicht. Der Verein klagt darauf, dass seine Nennung in den Berichten rechtswidrig ist und fordert, deren Verbreitung zu unterbinden, sofern AZADÎ e.V. dort Erwähnung findet. Unabhängig davon klagt AZADÎ e.V. als Verein deutschen Rechts gegen die Platzierung im Bericht unter „Ausländerextremismus“.

AZADÎ e.V. legt Wert darauf, weder ein ‚kurdischer Verein’ noch Teil einer wie auch immer gearteten ‚PKK-Struktur’ zu sein. Vielmehr ist es das Bestreben des Vereins, in Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf die negativen Auswirkungen des politisch motivierten PKK-Verbots in Deutschland hinzuweisen und in Einzelfällen den von dem Verbot Betroffenen materielle Unterstützung zu leisten, wenn diese beispielsweise auf Demonstrationen die Symbole der kurdisch-syrischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ zeigen. In diesem Zusammenhang legt AZADÎ e.V. auch Wert auf die Feststellung, dass den in Untersuchungs- oder Strafhaft wegen des Vorwurfes nach §129b StGB befindlichen Personen keine individuelle Straftaten vorgeworfen werden. Vielmehr stehen legale politische Tätigkeiten wie die Organisierung von Veranstaltungen oder allgemeine Vereinstätigkeiten im Zentrum der Anklagen”, heißt es weiter.

Möglicherweise erfolgt ein Urteilsspruch des Berliner Verwaltungsgerichtes noch am Tag der mündlichen Verhandlung. Diese findet um 10 Uhr in Berlin-Moabit, Kirchstr. 7, statt.