Neues Azadî-Info erschienen
Die 191. Ausgabe des Azadî-Infos mit aktuellen Informationen zu juristischen Verfahren gegen Aktivistinnen und Aktivisten der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland ist erschienen.
Die 191. Ausgabe des Azadî-Infos mit aktuellen Informationen zu juristischen Verfahren gegen Aktivistinnen und Aktivisten der kurdischen Befreiungsbewegung in Deutschland ist erschienen.
Der Rechtshilfefonds Azadî hat sein 191. Infoblatt veröffentlicht. Ein Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe ist der Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik, auch der Bundesverfassungsschutzbericht für 2018 wird unter die Lupe genommen.
Neben vielen weiteren Informationen über Repression und Gerichtsurteile in Deutschland berichtet Azadî über den neusten Fall eines kurdischen politischen Gefangenen. Am 25. Juni wurde in Gießen der 59-jährige Aktivist Mashar Turan festgenommen: „Nach Vorführung beim Haftrichter ist gegen ihn Haftbefehl erlassen worden. Er befindet sich nun in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft. Im Zuge von Ermittlungen gegen den Kurden hatte das Oberlandesgericht Koblenz die Durchsuchung mit Beschluss vom 17. Juni angeordnet. Er wird beschuldigt, sich mitgliedschaftlich an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt (§§129a/b StGB) und als ‚hauptamtlicher Kader‘ seit Mai 2018 das ‚PKK-Gebiet Mainz‘ verantwortlich geleitet zu haben. In dieser Funktion habe er Spendenkampagnen/-sammlungen durchgeführt, Infoveranstaltungen, Gedenkveranstaltungen, Kundgebungen organisiert bzw. angeordnet und Aktivist*innen zur Teilnahme mobilisieren lassen. Des Weiteren habe er selbst auch an Protestaktionen teilgenommen. Der ‚Tat‘verdacht beruhte auf polizeilichen Ermittlungen, Erkenntnissen aus anderen Verfahren gegen kurdische Aktivisten, Telekommunikationsüberwachung, Observationsmaßnahmen oder Geokoordinaten von Telefonen. Das zu erwartende Verfahren wird vor dem OLG Koblenz stattfinden“, so der Rechtshilfefonds Azadî.
Aktuell befinden sich mit Mashar Turan acht Kurd*innen wegen 129a/b-Verfahren in Deutschland in Untersuchungshaft. Hidir Yildirim, der Ende 2017 in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt wurde, war zwischenzeitlich aus gesundheitlichen Gründen aus der Haft entlassen worden und musste im Juni dieses Jahr seine Reststrafe in der JVA Billwerder in Hamburg antreten.