AZADÎ-Info soeben erschienen
Soeben ist der infodienst 190 für den Monat Mai des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. erschienen.
Soeben ist der infodienst 190 für den Monat Mai des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. erschienen.
Der aktuelle infodienst nr. 190 des Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. für den Monat Mai wird eingeleitet mit einem Artikel über die 70. Jahresfeier des Grundgesetzes in Deutschland. Dies sei jedoch für die Kurdinnen und Kurden in Deutschland kein Grund zum Feiern, schreibt AZADÎ: „In vielen Fällen wird der Grundrechteabbau exemplarisch zuerst an stigmatisierten gesellschaftlichen Gruppen durchexerziert. Betroffen hiervon war in den letzten 30 Jahren vor allem auch die kurdische Bevölkerung in Deutschland. So ist insbesondere das Versammlungsrecht für kurdische Veranstaltungen und Demonstrationen weitgehend außer Kraft gesetzt.“
Berichtet wird zudem über die vielen Verfahren, zumeist handelt es sich um das Zeigen „verbotener“ Symbole. So soll ein Graffiti, dass seit 23 Jahren am AJZ in Bielefeld an den Mord an Halim Dener erinnert, unter Strafandrohung entfernt werden. Der 16-jährige Halim Dener wurde in der Nacht zum 30. Juni 1994 in Hannover von einem Zivilpolizisten beim Plakatieren eines Plakates gegen das PKK-Verbot in Hannover von hinten erschossen.
Als erfreuliche Meldung schreibt AZADÎ über die Entlassung von Muhlis Kaya aus dem Gefängnis. Nach Verbüßung einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten wurde er am 10. Mai aus der JVA Lingen entlassen. „Die ‚Freiheit‘ von Muhlis Kaya ist mit zahlreichen Auflagen verbunden: Führungsaufsicht für drei Jahre, regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei sowie Wohnsitzbeschränkung.“ Ein Ausweisungsverfahren gegen ihn sei außerdem anhängig, so AZADÎ.
Wer den infodienst regelmäßig als PDF-Datei per E-Mail beziehen möchte, kann sich an AZADÎ wenden.