Anklage gegen Hamburger IS-Dschihadistin erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Deutsch-Iranerin Solale M. erhoben. Der Hamburgerin, die im Oktober aus Nordostsyrien zurück nach Deutschland gebracht worden war, wird unter anderem die IS-Mitgliedschaft vorgeworfen.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts Anklage gegen die Deutsch-Iranerin Solale M. erhoben. Der Hamburgerin, die in Syrien Mitglied der IS-Fraueneinheit „Katiba Nusaiba“ gewesen sein soll, werden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, die schwere Entziehung Minderjähriger sowie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag mitteilte. Bei der Dschihadistin handelt es sich um eine von insgesamt acht IS-Frauen, die im Oktober vergangenen Jahres zusammen mit 23 Kindern von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geholt worden waren.

Solale M., die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsbürgerschaft besitzt, soll im Juni 2014 mit ihrem nach islamischem Ritus angetrauten Mann und zwei Kindern über die Türkei nach Syrien gereist sein. Der umgangsberechtigte Vater ihrer Tochter, von dem sie sich 2012 scheiden ließ, erfuhr von der Verschleppung erst, als M. schon außer Landes war, und versuchte seitdem, deutsche Behörden zur Rückführung zu bewegen. Nachdem der „Islamische Staat“ (IS) kurz nach ihrer Ankunft in Syrien das „Kalifat“ ausgerufen hatte, schlossen sich Solale M. und ihr Ehemann der Terrormiliz an.

In Syrien lebte Solale M. mit ihrem Ehemann und ihren zwei Kindern in verschiedenen Orten des vom IS beherrschten Gebiets, darunter in Tabqa und Raqqa. Der Mann sei dafür verantwortlich gewesen, Anschläge in Europa durch als Flüchtlinge getarnte IS-Söldner vorzubereiten, während sie selbst Teil des sogenannten Nusaiba-Bataillons gewesen sei, in dem mehrheitlich ausländische Frauen im Umgang mit Waffen und Sprengfallen ausgebildet wurden.

Ende 2017 habe die Familie das IS-Gebiet sodann verlassen, wurde aber auf ihrer Flucht von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) aufgegriffen. Der Mann landete in einem von den QSD kontrollierten Gefängnis, M. und ihre Kinder lebten bis Anfang Oktober in einem Auffang- und Internierungslager im nordostsyrischen Autonomiegebiet. Seit ihrer Ankunft in Deutschland sitzt die Frau in Untersuchungshaft. Über die Anklage entscheidet nun das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg.