Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen weitere IS-Dschihadistin

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine weitere IS-Dschihadistin erhoben, die im Oktober aus Nordostsyrien zurück nach Deutschland gebracht worden war. Verena M. aus Bonn diente unter anderem bei der IS-Sittenpolizei „Khansa-Brigade“.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine weitere deutsche Islamistin erhoben, die im Oktober von der Bundesregierung nach Deutschland zurückgebracht worden waren. Verena M. ist unter anderem wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) angeklagt. Auch habe sie gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen, wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte.

Verena M. stammt aus Bonn in Nordrhein-Westfalen und reiste im Sommer 2015 gemeinsam mit ihrem damals fünfjährigen Sohn über die Türkei ins IS-Gebiet. Der Kindsvater wusste zunächst nicht, wo sein Sohn abgeblieben ist. Nach einem kurzen Aufenthalt in Syrien zog sie weiter nach Mossul im Norden des Iraks. Ihr neuer Mann, ein ebenfalls aus Bonn stammender Deutsch-Somalier, folgte ihr ins „Kalifat“ nach. Im November 2016 siedelte sie nach Syrien über, wo sie in Raqqa und anderen vom IS beherrschten Orten lebte.

Während ihres Aufenthalts beim IS erhielt Verena M. vom IS kostenlose Unterkunft und finanzielle Unterstützung. Sie kümmerte sich für ihren Ehemann um den gemeinsamen Haushalt und ermöglichte diesem so eine Betätigung als IS-Dschihadist. Ihren Sohn, dem sie im Kalifat den Namen „Mohammed“ gab, erzog sie im Sinne der radikal-islamistischen Lehre des IS. 2016 musste der Junge für Fotos mit einer Waffe posieren und einen Treueschwur auf den IS leisten. Verena M. selbst verfügte über zwei funktionsfähige Sturmgewehre. Nach ANF-Informationen soll die Deutsche zumindest für eine Weile in der „Khansa-Brigade“ gedient haben. Bei der selbsternannten IS-Religionspolizei für Frauen wachten Dschihadistinnen über die Einhaltung der Scharia-Regeln im öffentlichen Raum.

Kurz vor der Zerschlagung der Territorialherrschaft des IS ergaben sich Verena M. und ihr Mann mit den mittlerweile drei Kindern im Februar 2019 den Demokratischen Kräfte Syriens (QSD). Die Islamistin und ihre drei Kinder wurden ins Auffang- und Internierungslager Al-Hol gebracht, ihr Mann landete in QSD-Haft. Nach einigen Wochen unternahm die Islamistin einen Fluchtversuch aus dem Camp, wurde jedoch gefasst und in das besser gesicherte Lager Roj gebracht. Bei ihrer Rückkehr nach Deutschland am 7. Oktober vergangenen Jahres wurde sie noch am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Sie gilt weiterhin als radikalisiert und hat sich bis zuletzt nicht vom IS abgewandt.

Neben der IS-Mitgliedschaft und dem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz werden Verena M. auch die Entziehung Minderjähriger mit Gefährdung sowie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen. Über die Anklage entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Erst Ende Januar hatte die Bundesanwaltschaft bereits Anklage gegen eine weitere Deutsche erhoben, die im Oktober von Deutschland aus einem Lager im Autonomiegebiet von Nord- und Ostsyrien zurückgeholt worden war. Romiena S. aus Mülheim soll mit ihrer kleinen Tochter zum IS gereist sein und diese unter anderem zu einer Steinigung mitgenommen haben. Darüber hinaus habe sie sich an der Versklavung der ezidischen Bevölkerung beteiligt, indem sie in Raqqa im Haushalt eines Sklavenhändlers im Laufe des Jahres 2016 für einige Tage eine vom IS verschleppte Ezidin wirtschaftlich ausbeutete.