Anklage gegen deutsche IS-Rückkehrerin erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die IS-Rückkehrerin Romiena S. erhoben. Die Deutsche soll ihre Tochter zu einer Steinigung mitgenommen und ihr Hinrichtungsvideos gezeigt haben. Außerdem habe sie eine verschleppte Ezidin ausgebeutet.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die IS-Rückkehrerin Romiena S. erhoben. Die Deutsche soll Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) gewesen sein und weitere Mitglieder angeworben haben. Zudem werde Romiena S. unter anderem ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen, teilte die Behörde am Freitag in Karlsruhe mit.

Romiena S. soll 2014 zusammen mit ihrer vierjährigen Tochter und einer 16-Jährigen über die Türkei nach Syrien gereist sein. Ihr Kind habe sie gegen den Willen des Vaters mitgenommen, erklärte die Bundesanwaltschaft. In Syrien habe S. nacheinander nach islamischem Ritus mehrere IS-Mitglieder geheiratet und sich um deren Haushalte gekümmert. Außerdem habe sie zwei weitere Kinder bekommen und alle drei im Sinne der IS-Ideologie erzogen. Beispielsweise habe sie ihre damals sechs Jahre alte Tochter zu einer Steinigung mitgenommen und ihr Hinrichtungsvideos gezeigt.

Darüber hinaus habe sich Romiena S. an der Versklavung der ezidischen Bevölkerung beteiligt, indem sie in Raqqa im Haushalt eines Sklavenhändlers im Laufe des Jahres 2016 für einige Tage eine vom IS verschleppte Ezidin wirtschaftlich ausbeutete, so die Bundesanwaltschaft. S. soll ihre Gesinnung auch im Netz deutlich gezeigt und positiv über die Anschläge in Nizza und Würzburg getwittert haben.

Romiena S. wurde Anfang 2019 im Verlauf der Befreiungsoffensive „Gewittersturm Cizîrê“ nahe der irakischen Grenze von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) festgesetzt und lebte danach in Auffang- und Internierungslagern im Autonomiegebiet, zuletzt im Camp Roj. Im Oktober 2021 holte die Bundesregierung sie zusammen mit sieben weiteren Frauen und 23 Kindern nach Deutschland zurück. S. wurde noch am Flughafen in Frankfurt am Main festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle.