IS-Rückkehrerin wegen Genozidbeihilfe inhaftiert
Die Bundesanwaltschaft hat einen neuen Haftbefehl gegen die IS-Rückkehrerin Jalda A. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord erwirkt.
Die Bundesanwaltschaft hat einen neuen Haftbefehl gegen die IS-Rückkehrerin Jalda A. wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord erwirkt.
Wie die Generalbundesanwaltschaft mitteilt, wurde vor dem Bundesgerichtshof ein neuer Haftbefehl gegen die im vergangenen Jahr am Frankfurter Flughafen festgenommene mutmaßliche IS-Verbrecherin Jalda A. verhängt. Der neue Haftbefehl ersetzt einen gegen A. am 23. April 2020 vom Oberlandesgericht Hamburg ausgestellten Haftbefehl, der bei ihrer Einreise am 7. Oktober 2021 vollstreckt worden war, und beinhaltet die Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Beihilfe zum Völkermord. Die Generalbundesanwaltschaft (GBA) hatte am 17. Januar 2022 die Ermittlungen gegen A. an sich gezogen.
Jalda A.: Willige Komplizin und Täterin
Jalda A. war 2014 zum IS nach Syrien ausgereist. Sie benutzte dabei die typische Route über die Türkei, wo staatlich geförderte IS-Netzwerke einen kontinuierlichen Zustrom von Dschihadisten aus der ganzen Welt gewährleisteten. Nach Angaben der GBA heiratete sie ein IS-Mitglied und lebte unter anderem im vom IS besetzten Girê Spî (Tell Abyad) und in Raqqa in drei verschiedenen vom IS geraubten Häusern. Die GBA legt A. zur Last, beim Raub eines Hauses durch ihren Mann dabei gewesen zu sein. Dabei habe ihr Mann, gemeinsam mit anderen IS-Dschihadisten, Waffen zur Vertreibung der ursprünglichen Bewohner:innen eingesetzt. Jalda A. habe die Erstürmung des Hauses beobachtet. Sie leistete zudem die Reproduktionsarbeit für ihren im IS aktiven Ehemann und erzog ihren gemeinsamen Sohn „im Sinne der IS-Ideologie“. Immer wieder habe sie mit ihrem Mann gemeinsam öffentliche „Bestrafungsaktionen“ des IS als Zuschauerin besucht, darunter auch Steinigungen. Im Zentrum von Girê Spî befand sich ein als Pranger eingerichteter Käfig, an dem Exemplarstrafen wie Enthauptungen, Auspeitschungen und Verstümmelungen durchgeführt und die Köpfe der Ermordeten aufgehängt wurden. Jalda A.s Ehemann starb bei Gefechten im April 2015. Anschließend wurde Jalda A. zur „Zweitfrau“ eines weiteren IS-Dschihadisten.
Schwerste Verbrechen an ezidischer Frau
Von September bis Oktober 2017 war A. mit einem dritten IS-Kämpfer verheiratet und lebte in einer vom IS geraubten Wohnung in Mayadin. Gemeinsam hielten sie eine ezidische Frau als Sklavin und benutzten ihre Arbeitskraft. Jalda A. war Komplizin bei systematischen und regelmäßigen Vergewaltigungen der Frau durch ihren Ehemann und ist angeklagt, sie nach der sexualisierten Gewalt täglich mit Schlägen und Tritten misshandelt oder ihren Kopf gegen die Wand geschlagen zu haben. Gleichzeitig zwang Jalda. A. die Ezidin, islamische Gebete zu verrichten, und versuchte, sie nach IS-Ideologie zu zwangskonvertieren.
Die Beschuldigte wurde Ende 2017 in Nordostsyrien von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) festgenommen und war bis zu ihrer mit der Bundesregierung vereinbarten Übergabe in den selbstverwalteten Gebieten interniert.