Türkei ignoriert EGMR-Urteile
Das Ministerkomitee des Europarates hat die Einzelfallentscheidungen veröffentlicht, die während einer Sitzung vom 12. bis 14. März zur Überwachung der Umsetzung von Urteilen und Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) getroffen wurden. Behandelt wurden unter anderem der Fall von Selahattin Demirtaş und weiteren HDP-Abgeordneten, darunter Figen Yüksekdağ, sowie des in der Türkei zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Philanthropen Osman Kavala. Das Ministerkomitee hat erneut ihre Freilassung gefordert.
Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ, die ehemaligen Ko-Vorsitzenden der Demokratischen Partei der Völker (HDP), sind seit November 2016 im Gefängnis. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stuft ihre Verhaftung als politisch motiviert ein und hat mehrmals ihre Freilassung angeordnet. Der vom Ministerkomitee behandelte Fall betrifft die Festnahme und Untersuchungshaft von Demirtaş und das Strafverfahren gegen ihn sowie die Aufhebung der parlamentarischen Immunität durch eine Verfassungsänderung vom 20. Mai 2016 für die Antragsteller:innen, 13 HDP-Abgeordnete, darunter Yüksekdağ.
Das Ministerkomitee fordert die türkischen Behörden „erneut nachdrücklich auf, die unverzügliche Freilassung der Antragsteller sicherzustellen, beispielsweise durch die Prüfung alternativer Maßnahmen zur Inhaftierung bis zum Abschluss des von ihnen eingeleiteten Verfahrens vor dem Verfassungsgericht“. In dem Beschluss wird „bedauert“, dass der türkische Verfassungsgerichtshof trotz der wiederholten Aufforderungen des Komitees die seit November 2019 anhängige Beschwerde von Demirtaş immer noch nicht geprüft hat. Über den Fall soll im Juni 2024 erneut beraten werden.
Zudem wird die Türkei aufgefordert, „konkrete gesetzgeberische und andere Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Freiheit der politischen Debatte, den Pluralismus und die freie Meinungsäußerung gewählter Vertreter zu stärken, einschließlich insbesondere Garantien zum Schutz und zur Wahrung der parlamentarischen Immunität der gewählten Vertreter der Oppositionsparteien“.