Weitere Kriminalisierung von Klimaaktivist:innen in Passau
Nach der Besetzung mehrerer Bäume und Transparentaktionen in Passau laufen nun mehrere Verfahren gegen Klimaaktivist:innen.
Nach der Besetzung mehrerer Bäume und Transparentaktionen in Passau laufen nun mehrere Verfahren gegen Klimaaktivist:innen.
Nachdem Aktivist:innen des Passauer Klimacamps seit Anfang Mai mehrere Bäume in der Innenstadt besetzt und Banner an prominenten Orten aufgehängt hatten, laufen nun einige umstrittene Verfahren gegen sie.
„Da sind schon einige Lächerlichkeiten dabei", so Klimaaktivistin Juliane Diehl. „Die Polizei ermittelt gegen einen Aktivisten wegen Personalienverweigerung, obwohl er seine Personalien angegeben hat. Anderen wird vorgeworfen, sie seien bei der ersten Besetzung an der Innpromenade der Versammlungsauflösung nicht nachgekommen, von der wir nicht einmal wüssten, dass sie stattgefunden hat!"
„Mit dem SEK aus München das Baumhaus zu räumen, ohne zuvor eine Auflösung anzuordnen, ist ja an sich schon klar rechtswidrig", beschwert sich Finn Klinger vom Klimacamp, „aber das dann auch noch den Aktivist:innen vorzuwerfen – das ist schon dreist! Und das während wir alle wissen, dass die Stadt Passau beim Klimaschutz total versagt, zudem nicht vorhat, das zu ändern, und Naturraumzerstörung aktiv fördert."
Auch Klaus Schulz, einer der Rechtsanwälte des Klimacamps, bekräftigt die Kritik und ergänzt: „Eine Versammlung kann auch auf einem Baum nur bei einer ‚konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit' aufgelöst werden." Schulz führt weiter aus: „Meine Vermutung ist, dass die Stadt wusste, dass ihr Vorgehen rechtswidrig war, aber mit der Räumung einfach vollendete Tatsachen schaffen und den legitimen Protest im Keim ersticken wollte – wie wir nun wissen: erfolglos!"
Den Aktivist:innen werden auch mehrere Straftaten vorgeworfen. Nachdem das Klimacamp ein Banner für mehr Transparenz im Dialogforum zur Nordtangente am verantwortlichen Staatlichen Bauamt Passau aufgehängt hatte, erstattete die Straßenbaubehörde Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung.
„Die Behörde scheint wohl nicht zu wissen, was diese Delikte sind!", belächelt Mirjam Herrmann, betroffene Aktivistin und Jurastudentin aus Passau, das Verfahren. „Hausfriedensbruch sanktioniert das widerrechtliche Eindringen in geschlossene Räume und umzäunte Grundstücke, und Sachbeschädigung – naja – die Beschädigung von Sachen. Ein Banner mit Saugnäpfen an einer öffentlich zugänglichen Fassade aufzuhängen, ist dagegen nicht verboten!"
Einschüchtern ließe man sich von den Verfahren nicht: „Es ist das gute Recht der Stadtspitze und Behörden, lächerliche und unhaltbare Verfahren gegen uns einzuleiten – unsere Anwält:innen freuen sich darauf –, aber notwendig wäre eben, gleichzeitig effektiven Klimaschutz für die 1,5-Grad-Grenze umzusetzen", resümiert Diehl.