Schweizer Seniorinnen bringen erste Klimaklage vor EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich erstmals mit Klagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Unter anderem geht es um eine Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst sich erstmals mit Klagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Unter anderem geht es um eine Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat sich am Mittwoch erstmals mit Klagen im Zusammenhang mit dem Klimawandel befasst. Unter anderem ging es um eine Klage des Vereins Klimaseniorinnen Schweiz – die ihm angehörenden gut 2.000 Frauen sehen ihre Gesundheit durch die Erderwärmung und die steigenden Temperaturen besonders bedroht. Sie wollen, dass das Straßburger Gericht prüft, ob und auf welche Art Menschenrechte ihr Land verpflichten, den Klimawandel aufzuhalten.
Zusammen mit vier Einzelklägerinnen wollen die Klimaseniorinnen – deren Mitglieder ein Durchschnittsalter von 73 Jahren haben – erreichen, dass die Schweiz per Gerichtsbeschluss zu mehr Klimaschutz gezwungen wird. Ihrer Ansicht nach tue das Land zu wenig dafür, den globalen Temperaturanstieg um mehr als 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu verhindern – und damit die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen.
Die Klimaseniorinnen machen in ihrer Klage vier Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend, darunter das Recht auf Leben. Sie berufen sich auf Studien, wonach ältere Frauen weniger als jüngere ihre Körpertemperatur regulieren können. Auch auf ein Papier der Weltgesundheitsorganisation von 2014 wird verwiesen, wonach die meisten europäischen Studien zeigen, dass Frauen ein höheres Sterberisiko bei Hitzewellen haben. In einer anderen Studie heiße es zudem, rund 30 Prozent der hitzebedingten Todesfälle in der Schweiz seien in den letzten Jahren auf den Klimawandel zurückzuführen.
Die Schweizer Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 zu halbieren und bis 2050 auf null zu senken. Die Anwält:innen der Klägerinnen nennen das „völlig unzureichend“. Sie kritisieren vor allem das Vorhaben der Schweiz, verbriefte Emissionskürzungen im Ausland einzukaufen und sie in den nationalen Zielen zu berücksichtigen.
Unterstützt und finanziert wird die Klage der Klimaseniorinnen von der Umweltschutzorganisation Greenpeace. Ein Urteil wird erst in mehreren Monaten erwartet.
Weitere Klimaklagen stehen bevor
Ebenfalls am Mittwoch sollte das Verfahren über eine Klimaklage aus Frankreich beginnen. Ein Bürgermeister eines Ortes aus dem Norden Frankreichs hatte für die Einhaltung der Pariser Klimaziele geklagt. In seiner Gegend seien die Menschen wegen des Anstieges des Meeresspiegels besonders bedroht. Im Sommer wird auf der Tagesordnung des europäischen Menschengerichtshofs zudem die Verhandlung über eine Klage portugiesischer Jugendlicher, die 33 Mitgliedsstaaten des Europäischen Rates wegen ihrer umweltschädlichen Treibhausgasemissionen zur Verantwortung ziehen wollen. Auch mit den CO2-Emissionen eines Landes hat sich der EGMR noch nie auseinandergesetzt.