Haftstrafe für Ende-Gelände-Aktivisten
Weil sie einen Kohle-Bagger in der Lausitz blockiert haben, sind drei Aktivisten von Ende Gelände heute wegen Hausfriedensbruch zu zwei Monaten Haft verurteilt worden.
Weil sie einen Kohle-Bagger in der Lausitz blockiert haben, sind drei Aktivisten von Ende Gelände heute wegen Hausfriedensbruch zu zwei Monaten Haft verurteilt worden.
Drei Umweltaktivisten müssen für jeweils zwei Monate ins Gefängnis. Das Cottbuser Amtsgericht hat sie am Montag wegen Hausfriedensbruch verurteilt. Die Aktivisten des Anti-Kohle-Aktionsbündnisses Ende Gelände hatten Anfang Februar mehrere Gorßbagger in der Lausitz blockiert. Mit der Besetzung der Tagebaugroßgeräte hätten sie eindeutig Hausfriedensbruch begangen. Die Straftat sei geplant gewesen, sie hätten mit voller Absicht das Gelände der Energiekonzerns LEAG betreten, argumentierte das Gericht.
Ende Gelände: Politisch motiviertes Urteil
Noch 2016 hatte die Staatsanwaltschaft Cottbus nach einer Aktion von Ende Gelände im selben Tagebau das Betreten explizit nicht als Hausfriedensbruch eingestuft, weil das Gelände nicht umfriedet ist. Ende Gelände kritisierte das offensichtlich politisch motivierte Urteil, dessen Härte laut Richter der Abschreckung neuer Proteste dienen soll. Das Bündnis behält sich vor, gegen das Urteil vorzugehen.
„Die Verurteilung ist absolut unverhältnismäßig und die Begründung absurd. Sie ist dabei kein Einzelfall: Im Rheinland gab es neun Monate Haft für eine Aktivistin und RWE verlangt zwei Millionen Euro Schadensersatz nach einer Kraftwerksblockade. Die Justiz macht sich zum Handlanger der Kohlekonzerne LEAG und RWE. Wir nehmen nicht hin, dass Klimaschutz zum Verbrechen wird. Ziviler Ungehorsam ist notwendig und legitim, um die Zerstörung des Klimas und ganz konkret des Dorfes Proschim noch zu verhindern“, sagte Tessa Galetti, Pressesprecherin von Ende Gelände.
„Neues Level an Strafmaß und Verfolgung“
Aktivist*innen von Ende Gelände hatten am 4. Februar mehrere Kohle-Bagger blockiert, um gegen den Bericht der Kohlekommission, für den sofortigen Kohleausstieg und den Erhalt der bedrohten Dörfer zu protestieren. Dabei wurde erstmals Untersuchungshaft für den Vorwurf des Hausfriedensbruchs angeordnet. Im Rheinland wurde eine Aktivistin aus dem Hambacher Wald letzte Woche zu neun Monaten Haft verurteilt. Gegen eine andere Gruppe von Aktivist*innen fordert RWE nach einer Kraftwerksblockade Schadensersatz in Höhe von zwei Millionen Euro. Dieses neue Level an Strafmaß und Verfolgung wird von den Anwält*innen des Bündnisses Ende Gelände als exzessiv und bewusst einschüchternd eingestuft.
„Kampf für Klimagerechtigkeit hat gerade erst begonnen“
„Einschüchterungen wie diese Untersuchungshaft und das heutige Urteil werden unsere Bewegung nicht ausbremsen. Die Klimakrise ist bereits heute brutale Realität, besonders für Menschen im globalen Süden. Wo die Kohlekommission - und mit ihr die gesamte Politik - versagt, übernehmen wir die Verantwortung. Wir werden weiter blockieren, bis der letzte Bagger stillsteht. Unser Kampf für den sofortigen Kohleausstieg und Klimagerechtigkeit hat gerade erst begonnen“, so Tessa Galetti.
Aktionen des zivilen Ungehorsams angekündigt
Weitere Bagger-Besetzungen von Klima-Aktivist*innen gab es diesen Monat im Rheinland und im Leipziger Land. In allen drei Kohle-Revieren wächst der Widerstand. Menschen in den durch Braunkohle bedrohten Dörfern Proschim, Pödelwitz und im Rheinland haben sich zum Bündnis „Alle Dörfer bleiben“ zusammengeschlossen. Ende Gelände plant auch für dieses Jahr Massenaktionen zivilen Ungehorsams für den sofortigen Kohleausstieg und für Klimagerechtigkeit weltweit.