Kronzeuge sagt im Prozess gegen kurdische Medienschaffende aus

Der Prozess in Amed gegen zwanzig kurdische Medienschaffende wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der PKK ist mit der Befragung des Kronzeugen Ümit Akbıyık fortgesetzt worden. Die Verhandlung wurde auf November vertagt.

Repression gegen kurdische freie Presse

In Amed (tr. Diyarbakir) ist der Prozess gegen zwanzig kurdische Medienschaffende wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mit der Befragung des Kronzeugen Ümit Akbıyık fortgesetzt worden. Fünfzehn der Angeklagten waren nach ihrer Festnahme im Juni 2022 über ein Jahr in Untersuchungshaft. Die Anklage beschuldigt die Journalist:innen unter anderem, mit ihrer Berichterstattung „PKK-Propaganda“ betrieben und TV-Programme zugunsten von Abdullah Öcalan produziert sowie durch „agitative Berichte“ die Öffentlichkeit manipuliert zu haben, indem sie den Eindruck erweckt hätten, „Operationen türkischer Streitkräfte gegen die [PKK] würden sich gegen das kurdische Volk richten“. Sie hätten zudem Anweisungen der PKK-Führungsebene weitergeleitet und „Terroristen mittels Nachrichtenbeiträgen und TV-Programmen über Operationen und Aktivitäten der Luftwaffe“ informiert. Die Staatsanwaltschaft fordert für alle angeklagten Medienschaffenden ein Strafmaß von sieben Jahren und sechs Monaten.

Von den Angeklagten nahmen Serdar Altan, Rohat Bulut, Mehmet Şahin, Servet Yiğen, Kadir Bayram, Elif Üngör, Esmer Tunç, Berivan Karatorak und Ömer Çelik an der heutigen Verhandlung teil. Der Prozess wurde von zahlreichen Kolleginnen und Kollegen beobachtet, darunter Vertreter:innen der Journalistenvereinigung Dicle-Firat (DFG), des Vereins von Journalistinnen aus Mesopotamien (MKG), der Mediengewerkschaft TGS, der Pressegewerkschaft BASIN-İş und der unabhängigen Journalistenvereinigung Punto24.

In der Verhandlung wurde Ümit Akbıyık über eine Videoschaltung als Zeuge befragt. Akbıyık, der früher im HDP-Jugendrat aktiv war, fungiert in Hunderten politischen Verfahren in der Türkei als Kronzeuge und sagte heute aus, dass die Produktionsfirma Pel „auf Anordnung der Organisation“ Sendungen produziere und er einige der Angeklagten dort bei einem Besuch gesehen habe.

Das Gericht ordnete die Beibehaltung des Auslandsreiseverbots für die Angeklagten an und vertagte die Verhandlung auf den 19. November.