IS-Kind an Dänemark übergeben

Die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien hat ein zwölfjähriges Kind, dessen Eltern als IS-Mitglieder von den Demokratischen Kräften Syriens (QSD) gefangengenommen wurden, an Dänemark übergeben.

Dänemark hat ein zwölfjähriges Kind, dessen in Rojava inhaftierte Eltern Mitglieder der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) sind und die dänische Staatsbürgerschaft besitzen, zurückgenommen. Ein Repräsentant aus der Abteilung des Konsularischen Dienstes beim dänischen Außenministerium war gestern zu einem offiziellen Besuch eingetroffen, um mit der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien über die Rückführung von Kindern inhaftierter Dänen zu sprechen. Das Treffen fand im Büro für Außenbeziehungen der Autonomieverwaltung in der nordsyrischen Stadt Qamişlo statt. An dem Gespräch nahmen neben Abdulkarim Omar und Emel Dade, den beiden Verantwortlichen für auswärtige Angelegenheiten der Selbstverwaltung, auch Nojîn Mihemed von den Frauenverteidigungseinheiten YPJ teil. Dade erklärte nach dem Treffen: „Wir wünschen uns, dass dieser Besuch zur Entwicklung der Beziehungen zwischen der Autonomieverwaltung und der dänischen Regierung beitragen wird.“ Anschließend wurde das Kind am Grenzübergang Sêmalka der Obhut der dänischen Delegation übergeben.

In den letzten Monaten sind mehrere ausländische Frauen und Kinder an ihre Herkunftsländer übergeben worden. Zuletzt hatte die Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien Anfang Juni zwei Frauen und sechs Kinder mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft an die USA übergeben. Zur Rückführung der Frauen und Kinder aus dem zerschlagenen „Islamischen Staat“ (IS) war es auf Ersuchen der USA gekommen. Die norwegische Regierung hat bereits ein Rückführungsabkommen mit der nordostsyrischen Selbstverwaltung unterzeichnet.

Rückführung von IS-Waisen nach Deutschland?

Auch die Bundesregierung hat sich nach monatelangem Aussitzen erstmals bereit erklärt, Kinder von IS-Angehörigen nach Deutschland zurückzuholen. Nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung erklärte das Auswärtige Amt dies im Rahmen eines derzeit laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht in Berlin.

Das Auswärtige Amt reagierte mit der Erklärung auf die Klage der Großeltern zweier minderjähriger Waisenkinder, die sich derzeit im Flüchtlingslager Hol im Kanton Hesekê aufhalten. Ihre Mutter soll bei den Kämpfen um die letzte IS-Bastion al-Bagouz ums Leben gekommen sein.

Bisher hatte das Auswärtige Amt die eigene Untätigkeit mit fehlenden Möglichkeiten zur konsularischen Betreuung auf syrischem Boden gerechtfertigt. In dem Verfahren in Berlin erklärte es nun, weiterhin nicht „unmittelbar tätig werden“ zu können, sich aber bereits seit Monaten um eine Lösung mit Hilfe von Nichtregierungsorganisationen zu bemühen.

117 Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft in Nordsyrien und Irak

Die Bundesregierung hat nach Informationen des WDR erstmals einen genaueren Überblick über die Anzahl der Kinder deutscher IS-Dschihadisten, die sich derzeit in Gefangenenlagern und Gefängnissen in Nordsyrien und im Irak befinden. Bislang beruhten die Zahlen eher auf Schätzungen.

Demnach handelt es sich um 117 Kinder, bei denen eine deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund mindestens eines deutschen Elternteils angenommen wird. Bei weiteren 21 Kindern gibt es Bezüge nach Deutschland, ihre Eltern sollen jedoch keine deutschen Staatsbürger sein.