RojNews-Korrespondent seit vier Monaten in Gewahrsam

Der Journalist Zuber Bradosti wird seit vier Monaten ohne Angabe von Gründen von den Sicherheitskräften in Südkurdistan festgehalten.

Auch in der Föderalen Region Kurdistan ist die Pressefreiheit gesetzlich verankert. Laut einem 2007 verabschiedeten Gesetz dürfen Journalisten nicht aufgrund ihrer Berufstätigkeit verhaftet werden. In der Praxis sieht die Situation jedoch anders aus. Die Festnahme des Journalisten Zuber Bradosti ist ein konkretes Beispiel dafür.

Der Korrespondent der Nachrichtenagentur RojNews wurde am 21. August von Sicherheitskräften der Regierungspartei PDK in der Region Bradost festgenommen. Seit vier Monaten gibt es keinen Gerichtsbeschluss zu dem Fall, der Grund für die Festnahme ist unbekannt. Bradosti wird in Pirman im Gouvernement Hewlêr (Erbil) festgehalten.

Der Journalist ist bereits vorher festgenommen worden. Im März 2019 wurde er im Dorf Deşti Hirti in Bradost von Sicherheitskräften festgesetzt und 24 Stunden später wieder freigelassen. Anschließend erklärte er: „Ich bin verwarnt worden. Ich wurde aufgefordert, nicht über die türkischen Besatzungsambitionen zu berichten und keinesfalls die Bevölkerung zu ihrer Meinung über die türkischen Militärstützpunkte in der Region zu befragen.“

Laut Artikel 35, Absatz 2, Satz 1 des 2007 in Südkurdistan verabschiedeten Pressegesetzes dürfen Journalisten in ihrer Berichterstattung nicht zensiert werden. In Absatz 7 wird die Unabhängigkeit und gesetzliche Sicherheit der Medienberichterstattung garantiert.

2013 ist ein Gesetz zur Informationsfreiheit verabschiedet worden, das das Recht auf die Verbreitung von Informationen durch Journalisten festlegt. Nach südkurdischer Gesetzgebung dürfen Journalisten aufgrund ihrer Tätigkeit nicht verhaftet werden. Für die Verbreitung von Falschmeldungen sind lediglich Geldstrafen vorgesehen.