Lebenslange Haft für Journalisten Rojhat Doğru gefordert

Im Prozess gegen den preisgekrönten Kameramann Rojhat Doğru in Amed hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Separatismus- und Terrorvorwürfen gefordert. Hintergrund sind die Kobanê-Proteste.

In der zwölften Hauptverhandlung im Prozess gegen den Journalisten Rojhat Doğru vor der 14. Kammer des Gerichts für schwere Straftaten in Amed (tr. Diyarbakir) hat die Staatsanwaltschaft eine erschwerte lebenslange Freiheitsstrafe wegen „Zerstörung der staatlichen Einheit und der Gesamtheit des Landes“, Propaganda und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gefordert.

Hintergrund des Verfahrens sind die Proteste, die während des IS-Angriffs auf Kobanê vom 6. bis 8. Oktober 2014 stattgefunden haben und von Doğru gefilmt worden waren. Für seine Aufnahmen aus Amed ist Doğru 2015 von der Journalistenvereinigung im Südosten (GGC) als erfolgreichster Journalist des Jahres ausgezeichnet worden. Dem ehemaligen Kameramann von Gali Kurdistan TV werden außerdem Beiträge in den sozialen Medien und eine Geldüberweisung ins Gefängnis vorgeworfen.

Rojhat Doğru war bereits 2019 für drei Monate im Gefängnis. Damals wurde ihm bewaffnete Körperverletzung während der Kobanê-Proteste vorgeworfen. Eine anhand von Aufnahmen erstellte Expertise ergab jedoch, dass er im Moment der vermeintlichen Tat keine Waffe getragen hat. Im Mai 2020 wurde er erneut verhaftet, weil er einem ehemaligen Mithäftling Geld geschickt hatte, und war zwei Monate in Untersuchungshaft. Die beiden Verfahren sind zusammengelegt worden.

Der Angeklagte selbst nahm an der Verhandlung nicht teil und wurde durch seinen Verteidiger Resul Temur vertreten. Als Zeuge wurde Yusuf Bayram per Videoübertragung aus dem Gefängnis Tekirdağ zugeschaltet. Bayram sagte aus, dass Doğru mit ihm in der Haftanstalt Silivri in einer Zelle war und sich in dieser Zeit 500 TL von ihm geliehen hätte, die er nach seiner Entlassung zurückgegeben habe. Es handele sich um eine Rückerstattung und nicht um eine Zahlung für „organisatorische Zwecke“.

Im anschließend gehaltenen Plädoyer der Staatsanwaltschaft wurden die im „Copy-Paste“-Verfahren erhobenen Vorwürfe wiederholt, das Videogutachten wurde nicht erwähnt. Der Staatsanwalt führte als Straftatbestand außerdem an, dass der Angeklagte 2014 während der Verhandlungen über eine politische Lösung der kurdischen Frage während einer Reportage für seinen Sender im Qendîl-Gebirge PKK-Mitglieder gefilmt hat.

Für das Plädoyer der Verteidigung wurde die Verhandlung auf den 6. Januar vertagt.