Kurdische Medienschaffende bleiben in Untersuchungshaft

Die in Amed unter Terrorvorwürfen angeklagten kurdischen Medienschaffenden bleiben vorerst im Gefängnis. Ein neuerlicher Antrag ihrer Verteidigung auf Aufhebung der Haftbefehle wurde verworfen. Indes wurde der Termin für den Prozessauftakt bekanntgegeben.

Seit nunmehr zehn Monaten sitzen mehr als ein Dutzend kurdische Journalistinnen und Journalisten in Amed (tr. Diyarbakır) in Untersuchungshaft – wegen des dringenden Verdachts der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“. Dort werden sie vorerst auch bleiben. Die vierte Gerichtskammer für schwere Straftaten in Amed hat am Montag einen neuerlichen Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung abgelehnt. Den Termin für den Prozessauftakt setzte das Gericht für den 11. Juli fest.

Beschuldigt in dem Verfahren waren zunächst 22 Personen, 20 von ihnen sind Medienschaffende und arbeiten für die kurdischen Nachrichtenagenturen Mezopotamya und JinNews, die Zeitung Xwebûn sowie die Produktionsfirmen Piya, Arî und Pel. Inzwischen wurde das Verfahren gegen sieben Angeklagte, von denen sich wiederum sechs gegen Meldeauflagen auf freiem Fuß befinden, abgetrennt. Ab Juli müssen sich somit 15 Journalist:innen, die sich derzeit in Untersuchungshaft befinden, vor Gericht verantworten.

Bei der vermeintlichen „Terrororganisation“, denen die Medienschaffenden angehören sollen, handelt es sich um die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Worauf sich die Vorwürfe gegen sie beziehen, war lange nicht bekannt, da die Ermittlungsakten bis zur Zulassung der Anklage vergangenen Mittwoch einer Geheimhaltungsklausel unterlagen und damit auch für die Rechtsbeistände nicht zugänglich waren. Mittlerweile konnten die Anwält:innen das 728 Seiten starke Papier einsehen.

Anklage fordert bis zu siebeneinhalb Jahre Gefängnis

Die Journalist:innen werden unter anderem beschuldigt, mit ihrer Berichterstattung „PKK-Propaganda“ betrieben und TV-Programme zugunsten von Abdullah Öcalan produziert zu haben, durch „agitative Berichte“ die Öffentlichkeit manipuliert zu haben, indem sie den Eindruck erweckt hätten, „Operationen türkischer Streitkräfte gegen die [PKK] würden sich gegen das kurdische Volk richten“, sowie Anweisungen der PKK-Führungsebene weitergeleitet und „Terroristen mittels Nachrichtenbeiträgen und TV-Programmen über Operationen und Aktivitäten der Luftwaffe“ informiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert für alle 15 Medienschaffenden ein Strafmaß von sieben Jahren und sechs Monaten.

Angeklagte arbeiten für freie kurdische Presse

Bei den Angeklagten handelt es sich um den Ko-Vorsitzenden der Journalistenvereinigung Dicle-Firat (DFG), Serdar Altan, den Redakteur der Nachrichtenagentur Mezopotamya, Aziz Oruç, die beiden Redakteure der kurdischsprachigen Zeitung Xwebûn, Mehmet Ali Ertaş und Zeynel Abidin Bulut, den Moderator und ehemaligen MA-Redakteur Ömer Çelik, die Moderatorinnen Neşe Toprak und Elif Üngür, die Kameraleute Mazlum Doğan Güler, Ibrahim Koyuncu, Abdurrahman Öncü, Suat Doğuhan, Ramazan Geciken, Lezgin Akdeniz und Mehmet Şahin sowie um Remziye Temel, Buchhalterin von Piya Production. In dem abgetrennten Verfahren sind die Direktorin der Frauennachrichtenagentur JinNews, Safiye Alagaş – als einzige Inhaftierte, die Journalist:innen Gülşen Koçuk, Esmer Tunç, Mehmet Yalçın und Kadir Bayram sowie die Agenturmitarbeiter:innen Feynaz Koçuk und Ihsan Ergülen angeklagt. Eine Anklageschrift in diesem Verfahren liegt noch nicht vor.