Die Journalistin Filiz Zeyrek, ist wieder auf freiem Fuß. Ein türkisches Gericht in Adana ordnete am Donnerstag die Haftentlassung der Korrespondentin der Frauennachrichtenagentur JinNews an. Der Prozess gegen Zeyrek und 19 weitere Personen, gegen die wegen Terrorvorwürfen ermittelt wird, wurde allerdings nicht eingestellt sondern lediglich verschoben.
Zur Festnahme von Filiz Zeyrek war es im März des vergangenen Jahres aufgrund ihrer Teilnahme an der Beisetzung des YPG-Kämpfers Şemdin Eye gekommen. Nach zwei Wochen in Gewahrsam wurde die Journalistin gegen Meldeauflagen auf freien Fuß gesetzt. Wegen eines Auflagenverstoßes erließ die Türkei einen internationalen Haftbefehl gegen Zeyrek. Am 22. Februar wurde die Journalistin schließlich in Griechenland festgenommen und an Ankara ausgeliefert. Die AKP-Regierung unter Staatschef Recep Tayyip Erdogan missbraucht Interpol immer wieder für ihre Jagd auf politische Gegner*innen.
Unter den 19 Betroffenen, die neben Filiz Zeyrek der „Mitgliedschaft in einer verbotenen Organisation“ und „Terrorpropaganda“ angeklagt sind, befinden sich auch die Eltern des YPG-Kämpfers Şemdin Eye. Nächster Verhandlungstermin ist der 24. September.
Ebenfalls am Donnerstag aus der Haft entlassen wurde der Journalist Çetin Kurşun, der für die per Notstandsdekret verbotene kurdischsprachige Zeitung Azadiya Welat tätig war.
Kurşun war am 6. Februar 2018 von maskierten Sondereinsatzkräften, die mit gepanzerten Fahrzeugen vor seiner Wohnung im nordkurdischen Qoser (Kiziltepe, Provinz Mêrdîn/Mardin) aufgefahren waren, festgenommen worden. Die Wohnungstür war mit einem Rammbock aufgebrochen und das Inventar der Wohnung zerstört worden. Anschließend wurde auch sein Bruder Sedat Kurşun an seinem Arbeitsplatz festgenommen.
Die beiden Brüder wurden damals in die Polizeidirektion in Qoser verbracht und erst nach zweiwöchigem Polizeigewahrsam einem Haftrichter vorgeführt. Das Gericht ließ Sedat Kurşun auf freien Fuß, verhängte gegen den Journalisten Çetin Kurşun wegen des Vorwurfs „im Namen einer Organisation Straftaten begangen“ zu haben, Untersuchungshaft.