Kassationshof ordnet Freilassung von Ahmet Altan an

Der türkische Kassationshof hat die Freilassung von Ahmet Altan aus dem Gefängnis angeordnet. Erst am Dienstag hatte der EGMR die Türkei wegen der Inhaftierung des Journalisten verurteilt.

Nach viereinhalb Jahren in Haft ist der türkische Schriftsteller und Journalist Ahmet Altan am Mittwoch aus dem Hochsicherheitsgefängnis Silivri nahe Istanbul entlassen worden. Zuvor hatte der Kassationshof ein wegen Terrorunterstützung gefälltes Urteil gegen Altan und die Journalistin Nazlı Ilıcak aufgehoben. Die Aufhebung der Haft wurde unter anderem mit Verweis auf die bereits abgesessene Haftzeit begründet. Für die dem 71-Jährigen zur Last gelegten Straftaten gebe es zudem keine Beweise. Ilıcak hatte bereits Ende 2019 das Gefängnis verlassen.

Erst am Dienstag hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Türkei wegen der Inhaftierung Altans im Zuge des Putschversuchs im Juli 2016 verurteilt. Die Inhaftierung stelle unter anderem einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, Freiheit und Sicherheit dar, urteilte das Gericht mit Sitz in Straßburg. Zur Argumentation hieß es, es habe keine konkreten Beweise für die behaupteten Straftaten gegeben. Die Türkei müsse ihm zudem eine Entschädigung zahlen.

Erst Urteil über lebenslange Haft

Ahmet Altan war im September 2016 verhaftet und 2018 wegen Umsturzversuchs zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Kurz darauf hatte ihn der Kassationshof, das oberste Berufungsgericht der Türkei, jedoch freigesprochen. Nach einem neuen Gerichtsverfahren wurde er im November 2019 wegen „Unterstützung einer bewaffneten Terrororganisation” zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Journalist, der unter anderem Chefredakteur der inzwischen eingestellten Zeitung Taraf war, hatte eine Verwicklung in den Putschversuch stets zurückgewiesen und die Anschuldigungen „grotesk” bezeichnet. Die Türkei macht die Bewegung um den im US-Exil lebenden Kleriker Fethullah Gülen für den Umsturzversuch verantwortlich.