Journalistin wird trotz abgesessener Haftstrafe nicht entlassen

Die kurdische Journalistin Dilan Oynaş wird trotz abgesessener Haftstrafe nicht entlassen. Als Begründung führen die türkischen Behörden an, sie zeige keine „Reue“.

2016 wurde die kurdische Journalistin Dilan Oynaş als vermeintliches Mitglied einer „Terrororganisation“ verhaftet. Als Grundlage hielt ein inzwischen rechtskräftig gewordenes Urteil über sieben Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe her. Damals arbeitete Oynaş in Nisêbîn in der Provinz Mêrdîn als Korrespondentin für die mittlerweile per Dekret verbotene kurdische Zeitung „Azadiya Welat”. Zuvor war sie im letzten Studienjahr des Hauptstudiums der Politikwissenschaften von der Universität Çankırı Karatekin in Ankara aus politischen Motiven exmatrikuliert worden.

Da Oynaş bereits drei Viertel ihrer Strafe abgesessen hat, stand für den vergangenen Dienstag ihre Entlassung aus dem Frauengefängnis Sincan an. Doch daraus wird vorerst nichts. „Die Vollzugskommission der Haftanstalt hat ihr eine ‚schlechte Prognose‘ gestellt“, sagte die HDP-Abgeordnete Şevin Coşkun. Durch ein neues Vollzugsgesetz wird die Freilassung von Gefangenen, die ihre Strafe abgesessen haben und „keine Reue bekunden“, blockiert. Auch im Fall von Oynaş werde die Entlassung auf Grundlage dieser Regelung verhindert.

Laut Şevin Coşkun soll die nächste „Eignungsprüfung“ zur „Erforschung der Persönlichkeit und der Lebensverhältnisse der Gefangenen“ am 21. Juli durchgeführt werden. Bis dahin bleibt Dilan Oynaş in jedem Fall im Gefängnis. Coşkun hat eine Beschwerde bei der parlamentarischen Menschenrechtskommission eingereicht. Die Abgeordnete verweist darauf, dass die Entscheidung zur fortgesetzten Inhaftierung von Dilan Oynaş „völlig willkürlicher Natur“ sei. Den Unterausschuss für Inhaftierte und Gefangenenrechte forderte Coşkun auf, im Frauengefängnis Sincan umgehend eine Untersuchung durchzuführen.