Der kurdische Journalist Mehmet Erol ist vom Vorwurf der „Terrorpropaganda“ freigesprochen worden. Das Verfahren gegen ihn fand am Freitag vor dem 10. Schwurgerichtshof in der Provinz Amed (Diyarbakir) statt. Beobachtet wurde der Prozess von Vertretern der Journalistengewerkschaft TGS und Anwälten der gemeinnützigen Organisation Media and Law Studies Association (MLSA), die auch die Verteidigung des Journalisten vor Gericht übernommen hatte.
In dem von der Generalstaatsanwaltschaft Diyarbakir angestrengten Verfahren wurde Erol „Terrorpropaganda“ im Zusammenhang mit Beiträgen im sozialen Netzwerk Twitter vorgeworfen. Konkret ging es um Beiträge, die der Journalist zwischen 2013 und 2015 als Mitarbeiter der Pressestelle der Partei der Demokratischen Regionen (DBP) verfasst hatte. Also um solche, die Erol im Namen der DBP über den offiziellen Twitteraccount seines Arbeitsgebers in Umlauf brachte.
Nach Auffassung des zuständigen Staatsanwalts soll Mehmet Erol mit den zum Vorwurf gemachten Texten „Gewaltakte einer Terrororganisation gelobt, legitimiert und unterstützt“ haben. Das Gericht folgte dieser Auffasung nicht und sprach den Journalisten frei. Bei einer Verurteilung hätten Erol bis zu siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe gedroht.