Haftbefehl gegen Journalistin Şerife Oruç

Ein türkisches Gericht in Êlih hat Haftbefehl gegen die kurdische Journalistin Şerife Oruç erlassen. Die Korrespondentin der per Notstandsdekret geschlossenen Nachrichtenagentur DIHA befand sich bereits zwei Jahre in Untersuchungshaft.

Das zweite Strafgericht in Êlih (Batman) hat den außer Vollzug gesetzten Haftbefehl gegen die kurdische Journalistin Şerife Oruç wieder in Kraft gesetzt. Als Grund wurde genannt, dass sich die Korrespondentin der per Notstandsdekret geschlossenen Nachrichtenagentur DIHA nicht an die Meldeauflagen gehalten habe, die Bedingung für die Aussetzung des Haftbefehls gewesen seien.

Gegen Şerife Oruç wurde 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ eingeleitet. Zwei Jahre befand sich die Journalistin in Untersuchungshaft, bevor sie im Juli 2018 aus dem Gefängnis entlassen wurde.

Die Verhandlung gegen Oruç wurde auf den 12. Mai vertagt.