Wie die inhaftierte Journalistin Şerif Oruç in einem Brief an die „Plattform Freiheitlicher Jurist*innen“ mitgeteilt hat, ist gegen sie und drei Mitgefangene ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, weil sie sich dagegen gewehrt haben, sich nackt durchsuchen zu lassen.
Die vier Frauen waren am 17. Januar von aus dem E-Typ-Gefängnis Mêrdîn (Mardin) in das T-Typ-Gefängnis in Xarpêt (Elazığ) verlegt worden. Dabei seien sie genötigt worden, sich nackt durchsuchen zu lassen. Da sie sich dagegen gewehrt hätten, sei gegen sie selbst sowie gegen Songül Aydın, Gurbet Çiçek und Dilan Ay ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, so Şerife Oruç. Außerdem seien einige persönliche Gegenstände beschlagnahmt worden.