Journalist Boltan wegen Präsidentenbeleidigung verurteilt

Der kurdische Journalist Hakkı Boltan ist in Amed wegen Präsidentenbeleidigung zu über zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Der Journalist Hakkı Boltan ist am Dienstag in Amed (tr. Diyarbakir) wegen Beleidigung von Staatspräsident Erdogan und des ehemaligen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoğlu zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 17 Tagen verurteilt worden. Boltan, der unter anderem für Yeni Yaşam schreibt und Sprecher der Initiative freier Journalist:innen (Özgür Gazeteciler Inisiyatifi, ÖGI) ist, war aufgrund einer auf Kurdisch gehaltenen Rede zum Tod von Rohat Aktaş angeklagt. Sein Verteidiger Resul Tamur machte vor Gericht geltend, dass sein Mandant keine Beleidigung bezweckt habe, sondern vielmehr die Behörden an ihre Aufgaben erinnert habe.

Hintergrund des Verfahrens

Rohat Aktaş war Redakteur der per Dekret verbotenen kurdischsprachigen Zeitung Azadiya Welat („Freie Heimat“). Am 13. Februar 2016 wurde er zusammen mit 59 weiteren Zivilist:innen in einem der Todeskeller von Cizîr (Cizre) von türkischen Sicherheitskräften bei lebendigem Leib verbrannt.

Hakkı Boltan konnte telefonischen Kontakt zu Rohat Aktaş herstellen, als dieser mit Dutzenden weiteren Menschen im Keller eines Wohnhauses in Cizîr eingeschlossen war. Daraufhin richtete er einen Appell an die Regierung und forderte sie auf, die Menschen zu evakuieren. Wenige Tage später leiteten türkischen Militärs Benzin in den Keller und setzten ihn anschließend in Brand. Niemand überlebte, das Kriegsverbrechen ist bis heute ungesühnt.

Hakkı Boltan äußerte damals scharfe Kritik am Handeln türkischer Sicherheitskräfte in der von Militärs und Polizei belagerten Stadt Cizîr. Vor Gericht gab er bereits mehrfach an, die ihm zur Last gelegten Aussagen nicht getätigt zu haben. Die Rede von Boltan zum Tod von Aktaş war von Polizeibeamten übersetzt worden. Boltan bestreitet, dass es sich um Beleidigungen handelte. Gegen den Journalisten laufen noch weitere Verfahren, darunter wegen vermeintlicher Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation.