Haftstrafe gegen Journalisten Özgür Paksoy bestätigt

Die Haftstrafe gegen den Journalisten Özgür Paksoy wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“ wurde vom türkischen Kassationsgerichtshof bestätigt.

Terrorparagraf gegen freie Presse

Der türkische Kassationsgerichtshof hat die Haftstrafe von über drei Jahren gegen den Journalisten Özgür Paksoy bestätigt. Paksoy war am 15. Februar 2019 wegen „Propaganda für eine Terrororganisation“zu drei Jahren, einem Monat und 15 Tagen Haft verurteilt worden. Ihm wurde die Verbreitung von 16 inkriminierten Nachrichten über virtuelle Medien vorgeworfen. Unter anderem wurde er für Beiträge verurteilt, die von ihm nicht zuzurechnenden Konten verschickt wurden.

Eine Berufung aufgrund der fehlerhaften Beweisführung wurde abgewiesen und so landete das Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof. Dieser wies den Widerspruch mit der Begründung ab, es läge kein Fehler in der Rechtsprechung vor. Damit ist das Urteil gegen Paksoy rechtskräftig.