Die kurdische Journalistin Nurcan Yalçın ist in Amed (tr. Diyarbakir) unter Terrorvorwürfen zu fast vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Hintergrund ist ein Verfahren gegen den Frauenverein Rosa, einer Hilfsorganisation für von Gewalt betroffener Frauen. Verurteilt wurde Yalçın, die Korrespondentin der Frauennachrichtenagentur JINHA ist, wegen „Unterstützung einer Terrororganisation“ und „Werbung“ für selbige. Die Gesamtstrafe beträgt drei Jahre, sieben Monate und 22 Tage Haft.
Yalçın selbst nahm an der Verhandlung vor der 9. Strafkammer des Obersten Gerichts von Diyarbakır nicht persönlich teil, sondern ließ sich von ihrem Anwalt Resul Tamur vertreten. Tamur wies die Vorwürfe gegen seine Mandantin zurück und betonte, dass nicht einmal ein ordentliches Ermittlungsverfahren geführt worden sei. Die Anklage basierte allein darauf, dass bei einer Durchsuchung des Vereins Rosa der Name von Yalçın auf einer Mitgliederliste aufgetaucht ist. Als vermeintlicher Beweis würden anonymisierte Zeugenaussagen herangezogen.
Ermittlungen basieren auf legaler Vereinsmitgliedschaft
Der in Amed beheimatete Frauenverein Rosa ist die einzige Anlaufstelle für Opfer patriarchaler Gewalt und legal. Dennoch wird die Einrichtung von Polizei- und Justizbehörden als kriminelle Vereinigung behandelt. Rechtsanwalt Tamur erklärte: „Es gibt keinen Tatbestand bei meiner Mandantin. Die Anklage basiert allein auf ihrer Mitgliedschaft in einem legalen Verein. Dieses Recht in Anspruch zu nehmen, wird als Straftat dargestellt. Es ist einfach nur böswillig, einem geheimen Zeugen, der keine Aussage in Richtung meiner Mandantin abgegeben hatte, das Bild meiner Mandantin vorzulegen. Der geheime Zeuge will sich selbst retten, indem er meine Mandantin als Terroristin darstellt. Ein Urteil kann nicht allein auf der Aussage eines geheimen Zeugen beruhen.“
Tamur wies im weiteren Verlauf darauf hin, dass selbst die Aussage des geheimen Zeugen über die Arbeitsstelle von Nurcan Yalçın falsch gewesen sei. Unter der Berücksichtigung der widersprüchlichen Aussagen forderte der Anwalt Freispruch für seine Mandantin.
Nach den Plädoyers machte das Gericht eine kurze Pause, bevor es anschließend das Urteil gegen Yalçın sprach: zwei Jahre und einen Monat Haft wegen „wissentlicher und vorsätzlicher Unterstützung einer Terrororganisation“ und ein Jahr, sechs Monate und 22 Tage wegen „Verbreitung von Propaganda einer Terrororganisation“. Das Gericht ordnete außerdem bis zum Antritt der Haftstrafe ein Ausreiseverbot für Yalçın an.