Verfassungsgericht weist Klage zu „Todeskellern von Cizîr“ ab

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat die Klage zu den „Todeskellern von Cizîr“ abgewiesen. Am 7. Februar 2016 waren in den Wohngebäuden mindestens 177 Menschen bei lebendigem Leib von Sicherheitskräften verbrannt oder erschossen worden.

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat die Klage über die Rechtsverletzungen der Armee und Polizei während der Ausgangssperren in der kurdischen Stadt Cizîr (tr. Cizre) im Winter 2015/2016 abgewiesen. Eine Urteilsbegründung steht noch aus. Für die Bekanntgabe der Entscheidungsgründe hat das Gericht in Ankara vier Wochen lang Zeit.

Konkret ging es bei der nun abgewiesenen Verfassungsbeschwerde (2016/2629) um die sogenannten „Todeskeller von Cizîr”. Am 7. Februar 2016 wurden in zwei Wohngebäuden, in denen etliche Personen während der Militärbelagerung in Cizîr Schutz vor den Kriegsverbrechen des türkischen Staates suchten, mindestens 177 Menschen bei lebendigem Leib von Sicherheitskräften verbrannt oder erschossen. Insgesamt starben im Verlauf der Ausgangssperren mindestens 288 Menschen in Cizîr.

Einer der Todeskeller von Cizîr

EGMR hatte Klage abgewiesen

Im Februar 2019 hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Klage gegen die Türkei über das Massaker von Cizîr abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung mit der sogenannten Nichtzuständigkeit. Die Straßburger Richter befassten sich inhaltlich nicht mit der Klage und entschieden, dass zunächst der nationale Rechtsweg ausgeschöpft werden müsse. Mit der heutigen Entscheidung aus Ankara ist damit zu rechnen, dass die Hinterbliebenen der Toten von Cizîr erneut vor den EGMR in Straßburg ziehen.