Türkei: Massive Gewalt gegen gefangene Kinder und Jugendliche

Die Gefängnisbeobachtungskommission der Anwaltskammer von Amed (Diyarbakir) weist in ihrem Jahresbericht für 2017 insbesondere auf die Lage der Kinder und Jugendlichen hin.

Der Bericht der Gefängnisbeobachtungskommission des Menschenrechtszentrums der Anwaltskammer von Amed wurde heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Der Bericht „Rechtsverletzungen in Strafvollzugsanstalten im Jahr 2017“ wurde von Neşet Girasun aus dem Leitungskomitee der Anwaltskammer von Amed als der umfassendste Report der letzten zehn Jahre bezeichnet.

Für den Bericht sind 20 verschiedene Gefängnisse 40 Mal besucht worden. Mit 92 Gefangenen wurden Gespräche geführt. Folgende Missstände wurden von der Anwaltskammer herausgestellt:

Die am massivsten benachteiligte Gruppe sind Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sind in den Gefängnissen häufigen Rechtsverletzungen und verschiedenen Formen der Gewalt ausgesetzt.

So wird ihr Recht auf Gesundheitsversorgung durch Behandlung in Handschellen, zu wenig Ärzte in den Krankenrevieren und die Verzögerung der Transporte in Krankenhäuser als Grundproblem in allen besuchten Gefängnissen offensichtlich.
Im Kampus-Gefängnis von Elazığ kam es zu vielfältigen Rechtsverletzungen. Gummizellen, Schläge, Folter und Misshandlungen und immer wieder sexualisierte Gewalt sind den Interviews zufolge sehr weit verbreitet.
Inhaftierte Mütter und die mit ihnen gemeinsam inhaftierten Kleinkinder werden ebenfalls von den Haftbedingungen psychisch und physisch negativ beeinflusst.
In vielen Gefängnissen werden Gefangene bei Transporten mit Handschellen auf dem Rücken gefesselt und sowohl verbal als auch körperlich vom Anstaltspersonal belästigt. Es werden Kameras auch auf Toiletten und in Bädern angebracht. Die Gefangenen werden dazu gezwungen, der Gesetzgebung widersprechende Identitätskarten zu tragen. Gefangene werden außerdem in geschlossene „Gummizellen“ gesteckt.
Im Gefängnis vom Typ E in Siirt und im Frauengefängnis von Tarsus wurden Kamerasysteme in Anwaltszimmern festgestellt. So werde das Recht auf vertrauliche Anwaltsgespräche eingeschränkt. Im Kampus-Gefängnis von Elazığ wurden die dort Internierten nicht zu ihren Anwälten gelassen, die Staatsanwaltschaft forderte von den Anwälten eine Besuchserlaubnis. Auch im Gefängnis von Malatya sei ein vertrauliches Anwaltsgespräch nicht gewährleistet. Neben der Kameraüberwachung bleibt dort die Tür offen und Wachpersonal befindet sich in Hörweite.

In dem Bericht heißt es weiter, mit dem Ausnahmezustand habe sich die Situation in den Gefängnissen sichtbar verschlechtert.