Sea-Eye klagt gegen Festsetzung von „Alan Kurdi“ in Italien

Die deutsche Seenotrettungsorganisation Sea-Eye klagt gegen die Festsetzung ihres Schiffes „Alan Kurdi“ auf Sardinien. Ein Verwaltungsgericht in Cagliari solle in einem Eilverfahren entscheiden, ob die Maßnahme rechtens sei.

Seit drei Monaten hält die italienische Küstenwache das Rettungsschiff „Alan Kurdi“ in Olbia auf Sardinien fest. Gegen die Festsetzung reichte die Regensburger Seenotrettungsorganisation nun Klage beim Verwaltungsgericht in Cagliari ein, wie Sea-Eye e.V. am Dienstag mitteilte. Das Gericht solle nun in einem Eilverfahren über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung entscheiden, hieß es weiter. Es war die zweite Festsetzung des Schiffes in Folge eines Rettungseinsatzes im vergangenen Jahr.

Im September hatte die Crew der „Alan Kurdi“ 133 Menschen aus Seenot gerettet, darunter 62 Minderjährige, und in den Hafen von Olbia gebracht. Die italienischen Behörden untersagten im Oktober ein erneutes Auslaufen des Schiffes und machten Sicherheitsmängel geltend. „Sea-Eye“ hält das Vorgehen der Küstenwache dagegen für politisch motiviert.

Die italienische Küstenwache argumentiert unter anderem, dass das Schiff zu wenig Toiletten an Bord hätte, die Fäkalientanks seien zu klein und es seien zu viele Rettungswesten an Bord, teilten die Seenotrettungsorganisation mit. Dies seien die gleichen politisch motivierten Argumente, die von der Küstenwache auch gegen andere deutsche Rettungsschiffe vorgetragen würden.

Italienische Küstenwache schafft unauflösbare Situation

Zuletzt habe die italienische Küstenwache weitere Inspektionen zur Beendigung der Festsetzung verweigert. Als Argument sei angeführt worden, dass die Erklärungen der deutschen Flaggenstaatsverwaltung und der Klassifikationsgesellschaft „keine eindeutigen Beweise und Belege“ dafür wären, dass die Beanstandungen des Schiffes behoben seien. „Die Küstenwache nimmt aus rein politischen Motiven bewusst eine grundsätzlich gegensätzliche Haltung zu den deutschen Kollegen ein und schafft so eine unauflösbare Situation. Deshalb können wir praktisch nichts Anderes tun als erneut zu klagen“, sagt Gorden Isler, Vorsitzender von Sea-Eye e.V.

Sea-Eye befürchtet mehrjähriges Verfahren

Mit Blick auf das Gerichtsverfahren der Seenotrettungsorganisation Sea-Watch, deren Klage gegen die Festsetzung zweier Rettungsschiffe am 23. Dezember 2020 vom Verwaltungsgericht in Palermo an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen wurde, sagt Isler weiter: „Wir befürchten, dass unser Fall ebenfalls an den EuGH verwiesen wird. Ein mehrjähriges Verfahren würde große Probleme verursachen und grundsätzliche Fragen aufwerfen. Auch ein blockiertes Schiff kostet viel Geld. Das sind Spenden, die wir lieber in die Ausrüstung unseres neuen Rettungsschiffes Sea-Eye 4 investieren wollten, um Menschenleben zu retten, statt vor Gericht über politisch motivierte Scheinargumente zu streiten.“

Im August wehrte sich Sea-Eye zum ersten Mal gegen die Festsetzung der „Alan Kurdi“ vom 5. Mai. Bis heute gibt es in dieser Sache jedoch noch keinen Verhandlungstermin.