„Alan Kurdi“ wird in keinen Hafen gelassen

Das Rettungsschiff „Alan Kurdi“ ist mit 125 Menschen an Bord seit Tagen auf dem Mittelmeer unterwegs. Kein EU-Staat hat bisher eine Erlaubnis zum Einlaufen erteilt. Die „Alan Kurdi“ nimmt nun Kurs auf den Hafen Marseille.

Am Samstag hat die mittlerweile mit 125 Schutzsuchenden beladene „Alan Kurdi“ 119 Menschen aus akuter Seenot gerettet. Trotz einer Vielzahl von Bitten um Hilfe hat bisher keine europäische Rettungsleitstelle die Verantwortung für die Schutzsuchenden übernommen und entsprechend seevölkerrechtlicher Verpflichtung das Einlaufen in einen sicheren Hafen erlaubt. Daher nimmt die „Alan Kurdi“ nun Kurs auf die französische Küste, wo nach dem Einsatz ein Wechsel der Crew in Marseille geplant war. Zuvor hatte das Schiff der Seenotrettungsorganisation Sea-Eye vergeblich vor Lampedusa auf eine Erlaubnis zur Einfahrt in einen europäischen Hafen gewartet.

Die italienische Küstenwache evakuierte am Dienstag nur zwei Frauen, einen Mann und fünf Kinder, darunter ein fünf Monate altes Baby. Alle Bitten um eine Hafeneinfahrt seien aber vergeblich gewesen, erklärte Sea-Eye in Regensburg. Die Organisation weiter: „Die maltesische Rettungsleitstelle lehnte schlicht ab. Die italienische Rettungsleitstelle verwies auf die deutsche Leitstelle in Bremen und von dort aus wurden die Anfragen an das Bundesverkehrsministerium und das Auswärtige Amt weitergeleitet.“

Jan Ribbeck, Rettungsleiter und Vorstand bei Sea-Eye, erinnerte die Staaten an ihre Verpflichtung: „Die gemeinsame Pflicht zur Koordination von Seenotfällen endet nicht in Stillschweigen und Untätigkeit der Behörden. Sie gilt solange weiter, bis die Rettungsoperation mit der Verbringung der geretteten Menschen in einen sicheren Hafen abgeschlossen ist.“

Die Organisation ist nicht bereit, die Schutzsuchende in eine ähnlich verzweifelte Situation wie die der Menschen auf der „Open Arms“ zu bringen, die aufgrund der europäischen Verweigerungshaltung verzweifelt ins Meer sprangen. Daher entschied die Organisation, nun auch ohne Genehmigung den Hafen von Marseille anzulaufen.

Foto: sea-eye.org