OG Celle eröffnet §129b-Verfahren

Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle wirft dem Angeklagten vor, „Mitglied in der ‚Arbeiterpartei Kurdistans‘ (PKK) und damit in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu sein“

Am 17. Januar 2018 soll vor dem Oberlandesgericht Celle die Hauptverhandlung gegen einen 43-jährigen Mann beginnen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Celle wirft dem Angeklagten vor, „Mitglied in der ‚Arbeiterpartei Kurdistans‘ (PKK) und damit in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu sein“.

Konkret wird dem Angeklagten vorgeworfen, als Gebietsverantwortlicher der PKK und der CDK in Deutschland tätig gewesen zu sein. Laut Presseinformation des Oberlandesgerichts Celle soll er als Gebietsverantwortlicher u. a. Veranstaltungen organisiert und durchgeführt und Teilnehmer rekrutiert haben. Im Weiteren wird ihm vorgeworfen, dass er in die Planung und Durchführung von Reisen in den Nord-Irak und die Rekrutierung von PKK-Kämpfern eingebunden gewesen sein soll. Auch sei er für die alljährliche Spendenkampagne tätig gewesen.

Die Hauptverhandlung soll am 17. Januar 2018 um 10.00 Uhr, Oberlandesgericht Celle, Saal 50, Schlossplatz 2, 29221 Celle beginnen .

Weitere Termine, die bereits anberaumt sind: 19., 24. Januar 2018, 05., 12., 14., 26., 28. Februar 2018 und 05., 14., 16. März 2018.

Weitere Informationen über die §129b-Verfahren in Deutschland unter: https://freiheit.blackblogs.org/