Gülizar Taşdemir hatte 2015 in Norwegen Asyl beantragt. Doch der Antrag wurde von den norwegischen Behörden abgelehnt. Am 4. Juli wurde die kurdische Aktivistin schließlich mit gefesselten Händen in die Türkei ausgeliefert. Zuvor hatte sie noch versucht, in Deutschland Asyl zu beantragen, wurde allerdings aufgrund des Dublin-Abkommens umgehend von den deutschen Behörden wieder nach Norwegen ausgewiesen.
Nun hat ein Gericht in Oslo das norwegische Justizministerium für die Auslieferung von Taşdemir verurteilt. Mit ihrer Abschiebung habe das Justizministerium die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.
Taşdemir war nach ihrer Auslieferung in die Türkei direkt am Istanbuler Flughafen von der türkischen Polizei in Gewahrsam genommen worden. Anschließend wurde sie nach Angaben ihres Rechtsbeistands zunächst gefoltert, bevor man sie inhaftieren ließ.
Zahlreiche Frauen- und Menschenrechtsorganisationen hatten gegen die Abschiebung von Taşdemir protestiert. Drei Wochen nach ihrer Auslieferung hatte die norwegische Migrationsbehörde die Auslieferung der kurdischen Aktivistin als einen Fehler bezeichnet und ihr nachträglich das Asylrecht zuerkannt. Eine erneute Einreise nach Norwegen war zu dem Zeitpunkt allerdings aufgrund ihrer Festnahme in der Türkei ausgeschlossen. Ihr Anwalt in Norwegen, Jan Birkeland, hatte daraufhin eine Klage gegen das norwegische Justizministerium eingereicht.