Auslieferung von Gülizar Taşdemir vor EGMR

Der Fall von Gülizar Taşdemir, die von Norwegen an die Türkei ausgeliefert wurde, ist vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gebracht worden.

Der norwegische Rechtsanwalt der ehemaligen Guerillakämpferin Gülizar Taşdemir, die am 4. Juli von Norwegen an die Türkei ausgeliefert wurde, hat sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewandt.

Der Asylantrag der kurdischen Aktivistin war 2015 in Norwegen als unbegründet abgelehnt worden. Daraufhin hatte sie in Deutschland einen neuen Asylantrag gestellt und war am 2. Juli von Deutschland nach Norwegen abgeschoben worden. Nur zwei Tage später wurde Gülizar Taşdemir gefesselt an die Türkei ausgeliefert und in Istanbul festgenommen. Seitdem gibt es kein Lebenszeichen mehr von ihr. Sie wird vermutlich in der polizeilichen Antiterrorabteilung festgehalten. Ihre Istanbuler Anwältin wurde nicht zu ihr vorgelassen.

Wie der norwegische Rechtsanwalt Jan Birkeland gegenüber ANF erklärte, ist der Fall inzwischen wegen Missachtung norwegischer Gesetze und internationaler Abkommen vor den EGMR in Strasbourg gebracht worden.

Am Mittwoch will der Anwalt außerdem gegen die norwegische Migrationsbehörde vor dem zuständigen Gericht in Oslo klagen. Die Verteidigung fordert eine Rücknahme des Abschiebungsbeschlusses und die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Norwegen. Norwegen müsse sich dafür einsetzen, dass seine Mandantin zurückgebracht werde, so Jan Birkeland.