Iran: Menschenrechtsbeauftragte fordert Abschiebestopp für Geflüchtete

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat sich für einen weiteren Abschiebestopp für Geflüchtete aus Iran ausgesprochen. Sie müssten sich hier dauerhaft sicher fühlen können.

Dauerhafte Sicherheit

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung hat sich für einen weiteren Abschiebestopp für Geflüchtete aus Iran ausgesprochen. „Menschen, die vor diesem Regime geflohen sind, sollten sich nicht fürchten müssen, wieder zurückgeführt zu werden“, sagte Luise Amtsberg (Grüne) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Sie müssen sich hier dauerhaft sicher fühlen können.“

Sie könne nicht nachvollziehen, warum die Innenministerkonferenz den Abschiebestopp nicht verlängert habe, so Amtsberg weiter. Dieser war nach den gewaltsamen Niederschlagungen von Demonstrationen in Iran verhängt worden und Ende des vergangenen Jahres ausgelaufen. Seither müssen iranische Geflüchtete wieder ihre Schutzbedürftigkeit beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anmelden und in einem Asylverfahren prüfen lassen.

Amtsberg forderte zudem eine Verlängerung der UN-Factfinding-Mission zu Menschenrechtsverletzungen in Iran, deren Mandat am 5. April ausläuft. „Selbst wenn die Proteste verdeckter stattfinden, heißt das nicht, dass das Regime weniger repressiv dagegen vorgeht. Iranerinnen und Iraner kämpfen weiter für ihre demokratischen Freiheiten“, sagte sie. „Deshalb muss die Fact Finding Mission ihre Arbeit fortsetzen.“

Druck auf Minderheiten besonders hoch

Besonders hoch sei in Iran der Druck auf Minderheiten wie etwa Bahai, Kurdinnen und Kurden, Belutsch:innen und auf queere Menschen. Mit der UN-Untersuchung würden Repressionen gerichtsfest dokumentiert. „Dadurch bekommen die Opfer die Möglichkeit, ihre Fälle zur Anklage zu bringen. Selbst wenn Verantwortliche nicht festgenommen werden können, kann juristisch festgehalten werden, dass Unrecht geschehen ist. Das ist nicht nur für Betroffene enorm wichtig. Es erhöht auch den Druck auf das Regime“, sagte Amtsberg.

In Iran hatte sich im Herbst 2022 die „Jin Jiyan Azadî“-Revolution entzündet. Auslöser war der gewaltsame Tod der Kurdin Jina Mahsa Amini. Die berüchtigte Sittenpolizei hatte die 22-Jährige in Teheran wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die islamistische Kleiderordnung festgenommen. Sie starb in Gewahrsam an den Folgen massiver Gewalteinwirkung. Daraufhin gingen vor allem junge Menschen und Frauen monatelang auf die Straßen, um gegen das Herrschaftssystem des Mullah-Regimes zu demonstrieren. Es waren die schwersten Proteste in der Islamischen Republik seit deren Bestehen, das Regime ließ sie gewaltsam niederschlagen. Mehr als 550 Menschen sind Menschenrechtsorganisationen zufolge getötet worden, Zehntausende wurden festgenommen.

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

In einem am 8. März veröffentlichten Bericht der vom UNO-Menschenrechtsrat eingesetzten Untersuchungskommission heißt es, dass die gewalttätige Unterdrückung friedlicher Proteste und die institutionelle Diskriminierung von Frauen in Iran teils Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellten. Die Fachgruppe stellte fest, dass zur Niederschlagung der Demonstrationen im September 2022 und danach Menschen getötet und unverhältnismäßige Gewalt angewendet wurde, Protestierende willkürlich ihrer Freiheit beraubt worden sind, es Folter, Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt gegeben habe.