Gefangener, dem beide Hände fehlen, als gefährlich eingestuft

Trotz der Tatsache, dass das rechtsmedizinische Institut dem Gefangenen Ergin Aktaş, dem beide Hände fehlen, bereits dreimal bescheinigt hat, dass er haftunfähig sei, wurde ein weiterer Antrag auf Haftentlassung abgelehnt.

Der Gefangene Ergin Aktaş, der an der Atemwegserkrankung COPD leidet und dem zudem beide Hände fehlen, befindet sich im Typ R-Gefängnis in Menemen in Isolationshaft.

Aktaş hatte 2011 beide Hände verloren, als während einer Demonstration in der nordkurdischen Provinz Agirî (Ağrı) eine Bombe explodierte. Aktaş wurde verhaftet und wegen der „Mitgliedschaft in einer [terroristischen] Vereinigung“ zu einer erschwerten lebenslangen Haftstrafe plus weitere 28 Jahre verurteilt. Die türkische Justiz wirft ihm vor, für die Explosion verantwortlich zu sein. Einen Nachweis dafür gibt es bis heute nicht.

Das rechtsmedizinische Institut von Istanbul hat bereits dreimal bescheinigt, dass der politische Gefangene Aktaş nicht in Haft verbleiben kann. Vergangenen Januar starteten die Anwälte des Gefangenen einen weiteren Versuch, eine Haftentlassung zu erwirken. Die Oberstaatsanwaltschaft von Izmir hat die Entlassung von Ergin Aktaş aus der Haft als „gefährlich“ eingestuft und den Antrag mit Verweis auf das Gesetz mit Nummer 5275 abgelehnt. Demnach seien dem Gefangenen „zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen Beschränkungen auferlegt worden“.

Menschenrechte werden missachtet

Selma Altan von der Initiative „Solidarität mit Gefangenen“ kritisierte das Vorgehen der türkischen Behörden und gab an, dass die Entscheidung ohne Beachtung der Menschenrechte und des Rechts auf Gesundheit fiel. Die Begründung, Aktaş stelle eine Gefahr für die Sicherheit der Gesellschaft dar, sei absurd. Altan fordert die türkischen Behörden auf, in Bezug auf Aktaş und andere kranke Gefangene ihre Entscheidung im Rahmen der Menschlichkeit zu fällen.

MA