Disziplinarstrafe gegen inhaftierte DBP-Vorsitzende

Die inhaftierte DBP-Vorsitzende Sebahat Tuncel wurde von der Gefängnisleitung wegen ihrer Teilnahme an einem Hungerstreik mit einer zehnmonatigen Disziplinarstrafe belegt.

Die Leitung des Typ-F-Gefängnisses in Kocaeli hat die inhaftierte Ko-Vorsitzende der Partei der Demokratischen Regionen (DBP) Sebahat Tuncel mit einer Disziplinarstrafe belegt. Tuncel darf zehn Monate lang nicht an gemeinschaftlichen sowie sportlichen Aktivitäten teilnehmen. Als Begründung führte die Gefängnisleitung die Teilnahme der Politikerin an einem Hungerstreik für die Aufhebung der Isolation des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan an, in den Tuncel gemeinsam mit 14 weiteren Gefangenen zur Unterstützung der inhaftierten HDP-Abgeordneten Leyla Güven getreten war.

In einem Brief teilte Tuncel zu der Disziplinarstrafe mit: „Das Verfahren wurde noch vor Beginn des Hungerstreiks eingeleitet. Die Gefängnisleitung hätte ruhig das Ende der Aktion abwarten können. Die Mentalität in den Gefängnissen ist also die selbe, es spielt keine Rolle, ob man draußen ist oder nicht. Die Freiheit soll überall funktionslos werden. Doch im Endeffekt weiß die Gefängnisleitung, dass eine Politik der Bestrafung keine Ergebnisse erzielt, sondern im Gegenteil; unsere Wut und unsere Entschlossenheit noch größer wird und wir niemals aufgeben werden“.