Der Fall Demirtaş: Verfassungsgericht entscheidet am 6. Dezember

Das Verfassungsgericht wird am 6. Dezember über den Antrag des HDP-Ko-Vorsitzenden entscheiden.

Das Verfassungsgericht der Türkei (AYM) wird am 6. Dezember über den Antrag des Ko-Vorsitzenden der HDP Selahattin Demirtaş entscheiden.

Die Demokratische Partei der Völker (HDP) hatte kurz nach den Verhaftungen der Parteivorsitzenden und Abgeordneten ihrer Partei beim Verfassungsgericht Beschwerde eingelegt, da die Verhaftungen der Politiker*innen gegen die Verfassung der Türkei verstoßen würden.

Das Verfassungsgericht will nun am 6. Dezember über den Antrag entscheiden.

Im Prozess gegen die HDP-Abgeordnete Gülser Yıldırım wies das Verfassungsgericht – entgegen der Entscheidung in den Fällen Balbay und Haberal – die Beschwerde mit der Begründung zurück, „die Untersuchungshaft habe die Dauer der zu erwartenden Strafe nicht überschritten und die Gesetzgebung stelle kein Hindernis für die Haft dar“.