Aysel Tuğluk bleibt in Geiselhaft

Am dritten Verhandlungstag im Prozess gegen Aysel Tuğluk (HDP) in Ankara wurde der Antrag der Verteidigung auf Haftentlassung abgelehnt.

Die stellvertretende HDP-Vorsitzende Aysel Tuğluk ist seit Ende Dezember 2016 in Untersuchungshaft. Am dritten Verhandlungstag vor dem 17. Strafgericht Ankara wurde ein Antrag auf Entlassung aus der Untersuchungshaft erneut abgelehnt.

Die Angeklagte selbst nahm an der Verhandlung nicht teil. Die Teilnahme über eine Videoschaltung aus dem Gefängnis lehnte sie ab und legte zur Begründung ein ärztliches Attest vor.

Rechtsanwalt Levent Kanat wies darauf hin, dass die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft in allen Punkten dem polizeilichen Untersuchungsbericht entspreche. Rechtsanwalt Yusuf Alataş kritisierte, dass das Plädoyer der Staatsanwaltschaft bereits am ersten Verhandlungstag erfolgt sei, bevor die Angeklagte und die Verteidigung sich hätten äußern können.

Beide Verteidiger forderten die Haftentlassung ihrer Mandantin und ersatzweise ihre direkte Teilnahme an der nächsten Verhandlung.

Das Gericht lehnte die Haftentlassung ab und ordnete die Vorführung der Anklagten zur nächsten Hauptverhandlung am 16. März 2018 an.