Seit neun Monaten gibt es keine Nachrichten von der Gefängnisinsel Imrali. Das Rechtsbüro Asrin, das die auf Imrali isolierten Gefangenen Abdullah Öcalan, Ömer Hayri Konar, Hamili Yıldırım und Veysi Aktaş vertritt, wandte sich nun den Verfassungsgerichtshof. Die Anwält:innen erklärten anlässlich der letzten telefonischen Kommunikation Öcalans mit der Außenwelt am 25. März 2021 gegenüber der Nachrichtenagentur MA: „Obwohl seitdem neun Monate vergangen sind, war es nicht möglich, Informationen über den Status unserer Mandanten zu erhalten. Während dieser Zeit gab es keinen physischen Kontakt mit unseren Mandanten, und sie konnten auch nicht per Telefon oder Brief mit der Außenwelt kommunizieren. Aus diesem Grund wurde ein Antrag an das Vollzugsgericht gestellt. Das Gericht erklärte, dass es aufgrund von Disziplinarmaßnahmen keine Familienbesuche gebe und auch die Anwaltsbesuche für sechs Monate verboten seien. Diese rechtswidrige Entscheidung wurde angefochten und es wurde Akteneinsicht beantragt. Diese Anträge wurden jedoch aus Sicherheitsgründen abgelehnt.“
„Ihre Leben sind bedroht“
Die Anwält:innen berichten über ihre Forderungen: „Das Leben der Antragsteller, von denen es seit dem 25. März 2021 keine Nachricht gibt, ist potenziell gefährdet. Ihr fortgeschrittenes Alter, ihr Gesundheitszustand sowie die totale Isolation, der sie ausgesetzt sind, bedrohen ihre geistige und körperliche Unversehrtheit. Das Fehlen von Kontrollmechanismen und effektiven Antragswegen erhöht diese Risikosituation. Wir fordern eine einstweilige Verfügung gemäß Artikel 73 der Verfassung, um sicherzustellen, dass sich unsere Mandanten mit ihren Angehörigen und ihren Anwält:innen treffen können, und den andauernden Schaden zu beenden, der durch die Verstöße gegen Artikel 17 (Folterverbot) verursacht wird.“