Zwölfjähriger von Panzerwagen erfasst und schwer verletzt

In Şirnex ist ein zwölfjähriger Junge von einem gepanzerten Fahrzeug der türkischen Polizei erfasst und schwer verletzt worden.

Ein zwölfjähriges Kind ist in der nordkurdischen Stadt Şirnex (tr. Şırnak) von einem gepanzerten Fahrzeug der türkischen Polizei erfasst worden. Bei dem Unfall wurde der Junge schwer verletzt, wie mehrere Agenturen am Donnerstag berichteten. Die genaue Unfallursache war zunächst unklar. Die staatlichen Behörden kommentierten den Vorfall bisher nicht.

Wie unter anderem die Nachrichtenagentur Mezopotamya (MA) berichtete, war der zwölfjährige Tajdin im Stadtzentrum von Şirnex unterwegs, als sich die Kollision mit dem Panzerwagen ereignete. Er wurde mit schweren äußeren Verletzungen und wegen Verdacht auf innere Verletzungen zunächst in ein staatliches Krankenhaus in der Stadt gebracht. Weil sich sein Zustand dort jedoch verschlechterte, ist er in eine private Klinik in der benachbarten Provinz Êlih (Batman) gebracht worden. Es heißt, für den Jungen besteht akute Lebensgefahr.

Tödliche Panzerunfälle in Kurdistan

In kurdischen Städten kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, die von gepanzerten Fahrzeugen der türkischen Armee oder Polizei verursacht werden. Häufig handelt es sich bei den Opfern um Kinder. Laut dem Zentrum für Kinderrechte der Rechtsanwaltskammer Diyarbakır (ku. Amed) wurden allein zwischen 2012 und 2022 mindestens 22 Kinder und Jugendliche in der Region bei solchen „Unfällen“ getötet, 27 weitere wurden teils schwer verletzt. Der Menschenrechtsverein IHD spricht in dem Zusammenhang inzwischen von einer „anderen Form extralegaler Tötungen“ und wirft den Behörden vor, eine Politik der Straflosigkeit zu verfolgen. Weil es nur äußerst selten zu Verurteilungen von Tätern komme, hätten solche Unfälle in Kurdistan systematische Züge angenommen. Seit Jahren fordert die Organisation ein Verbot für Panzerwagen in Wohn- und Geschäftsvierteln, da diese Fahrzeuge Lebensräume zu gefährlichen Orten machten – bisher jedoch vergeblich.