In der nordkurdischen Provinz Colemêrg (tr. Hakkari) sind fast ein Dutzend Gebiete zu „Sondersicherheitsbereichen“ erklärt worden. Die Maßnahme gilt bis zum Jahresende (31. Dezember) und betrifft insgesamt elf Regionen in den Landkreisen Çelê (Çukurca), Gever (Yüksekova) und Şemzînan (Şemdinli), der in Çelê gelegenen Gemeinde Rûbarok (Derecik) und der Provinzhauptstadt Colemêrg. Das Gouverneursamt begründet die Anordnung mit einer „Terrorgefahr“, die in den betroffenen Orten von „separatistischen Organisationen“ ausgehe und beruft sich auf Artikel 32(A) des „Gesetzes über militärische Bereiche und Sicherheitsbereiche“. Demnach ist nur der Präsident befugt, Entscheidungen wie diese zu treffen.
Durch die Regelung befindet sich Colemêrg in einem permanenten Kriegs- und Ausnahmezustand. In denen als Sondersicherheitsbereich deklarierten Orten herrscht ein absolutes Betretungsverbot, fast pausenlos werden Militäroperationen gegen die Guerilla durchgeführt. Hier handelt es sich hauptsächlich um ländliche Regionen mit Weiden, Wiesen und Almen. Für die Bevölkerung, deren Haupteinnahmequelle die Landwirtschaft und Tierhaltung ist, bedeutet die Maßnahme das ökonomische Aus.
Um die betroffenen Gebiete doch betreten zu dürfen, braucht es eine Sondergenehmigung des Gouverneurs, der Polizei oder dem Militär. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es faktisch unmöglich ist für die Landbevölkerung, eine Ausnahmeregelung zum Betretungsverbot zu erhalten. Die Umgebung von Colemêrg ist zu 80 Prozent Sperrgebiet. Die meisten Gebiete unterliegen in der Regel fünfzehntägigen Betretungsverboten, die laufend durch das Gouverneursamt verhängt werden. Auch andere Provinzen, die an Südkurdistan (Irak) grenzen, sind von diesen Zermürbungsmaßnahmen betroffen.