Dersim: Plakate mit Namen von Seyit Riza und Mitstreitern entfernt

Auch 84 Jahre nach der Hinrichtung von Seyit Riza und seinen Mitstreitern sieht der türkische Staat offenbar noch immer eine Gefahr für seine Sicherheit. Plakate mit Namen und der Forderung nach Preisgabe des Bestattungsortes wurden in Dersim entfernt.

Am 15. November 1937 wurden der geistliche und tribale Vordenker des Widerstands im alevitisch-kurdischen Dersim, Seyit Riza, sein Sohn Resik Ûşen und seine fünf Mitstreiter Wusênê Seydi, Aliye Mirzê Sili, Hesen Ağa, Fındık Ağa und Hesenê Ivraimê durch den türkischen Staat in Xarpêt (tr. Elazığ) hingerichtet. Die Suche nach ihrem Grab blieb bis heute ergebnislos – denn in der Türkei gelten die Grabstätten von Hingerichteten als Staatsgeheimnis. Doch die kollektive Forderung der alevitisch-kurdischen Gesellschaft nach Preisgabe des Bestattungsortes von Seyit Riza, auch Pîr Sey Rizo oder auf Kurmancî Seyîd Riza genannt, ist allgegenwärtig. Besonders in Dersim, wo in den Jahren 1937 und 1938 ein Genozid verübt wurde, der über 70.000 Menschen das Leben kostete.

Die in Dersim ansässige Plattform für Arbeit und Demokratie nahm den nahenden Jahrestag der Hinrichtung von Seyit Riza und seinen Mitstreitern zum Anlass, den Wunsch nach der Bekanntgabe des Bestattungsortes ihrer Gebeinde mit einer Aktion in den öffentlichen Raum zu bringen. Dafür wurden Plakate an diversen Reklametafeln angebracht, auf denen neben den Namen der Hingerichteten auch der Satz „Gebt die Grabstellen bekannt!“ zu lesen war. Dieses legitime Anliegen ließ bei den türkischen Sicherheitsbehörden offenbar die Alarmglocken schrillen. Denn die Oberstaatsanwaltschaft ließ die Plakate umgehend von der Polizei entfernen. Eine Begründung wurde nicht genannt.

Bei der Bevölkerung stieß das behördliche Vorgehen auf Unverständnis und löste Kopfschütteln aus. Die Plattform für Arbeit und Demokratie zeigte sich ebenfalls entsetzt und verurteilte die Entfernung der Plakate. Die Aktion sei juristisch legitim, an der Aktion sei nichts auszusetzen. Somit bestünde auch keine rechtliche Grundlage für das Entfernen, hieß es in einer ersten Stellungnahme. Die Initiative behält sich vor rechtliche Schritte gegen die Staatsanwaltschaft einzuleiten.