Ein türkisches Gericht in der nordkurdischen Metropole Amed (türk. Diyarbakir) hat am Dienstag 32 ehemalige Staatsbedienstete zu jeweils anderthalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Als Begründung wurde ein Verstoß gegen das türkische Versammlungsgesetz (2911) genannt. Die Betroffenen, die allesamt im linken Gewerkschaftsverband KESK organisiert sind, hatten im Sommer 2017 gegen ihre Entlassung aus dem Staatsdienst protestiert. Bei der Demonstration, die am 17. Juli in Amed stattgefunden hatte, waren sie von der Polizei angegriffen und vorübergehend festgenommen worden. Daraufhin leitete die Generalstaatsanwaltschaft ein Massenverfahren ein.
Nach dem sogenannten Putschversuch im Sommer 2016 regierten Recep Tayyip Erdoğan und seine AKP die Türkei bis zur Aufhebung des Ausnahmezustands zwei Jahre später per Notstandserlasse, die nicht durch das Parlament mussten. In dieser Zeit wurden mehr als 150.000 Staatsbedienstete, Verwaltungs- und Lehrkräfte, Akademiker*innen, Richter*innen und Staatsanwält*innen per Dekret entlassen. Über 3.000 Bildungseinrichtungen und Studentenwohnheime sowie 329 Medienunternehmen wurden geschlossen, rund 100 Bürgermeister*innen abgesetzt und fast 170.000 Menschen wurden festgenommen. Der Vorwurf: Sie sollen in Verbindung mit dem im US-Exil lebenden lebenden islamistischen Prediger Fethullah Gülen stehen, der - nach Auffassung der Regierung - Drahtzieher des sogenannten Putschversuchs gewesen sei. Weniger als ein Zehntel der Beamt*innen konnte die Entlassung erfolgreich anfechten und zu ihrer Arbeit zurückkehren. Weit über 100.000 Beschwerden wurden abgelehnt.
Bei den von der Strafkammer am Amtsgericht in Amed verurteilten Gewerkschafter*innen handelt es sich um Abbas Aslan, Abdülbaki Öndeş, Ali Osman Telek, Anıl Aslan, Bahar Yıldırım, Bedirhan Çetinkaya, Eray Erdem, Erhan Keskin, Eser Bulut, Fatma Kılıç, Fatma Yıldızhan, Fırat Akdeniz, Gülhan Tekin, Gültekin Aydeniz, Hasbiye Sol, Hatice Efe, Hüseyin Kaya, Mahmut Ortaç, Mehmet Karakaş, Mehmet Nur Ulus, Orhan Baylan, Recep Oruç, Recep Şimşek, Rengin Boltan, Rozerin Çatak, Siraç Çelik, Süleyman Bülbül, Şemsettin Ayçiçek, Ümit Çetiner, Zeki Kanay, Zelal Bilgin und Zülküf Güneş. Eine Strafaussetzung zur Bewährung schloss das Gericht aus, da nicht davon auszugehen sei, dass sie nicht wieder gegen das Gesetz verstoßen würden.