Imrali als Prüfung für den EGMR
Nach der Verschleppung Abdullah Öcalans in die Türkei sollte der EGMR zu einem zentralen Akteur werden. Knapp 100.000 Kurden sprachen Öcalan in Straßburg ihre bedingungslose Unterstützung aus.
Nach der Verschleppung Abdullah Öcalans in die Türkei sollte der EGMR zu einem zentralen Akteur werden. Knapp 100.000 Kurden sprachen Öcalan in Straßburg ihre bedingungslose Unterstützung aus.
Im Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) begann am 21. November 2000 vor der ersten Kammer unter Vorsitz der schwedischen Richterin Elisabeth Palm der „Öcalan-Prozess“.
Der türkische Staat war eines der 47 Mitgliedsländer des Europarats, alle Entscheidungen des EGMR waren für das Regime in Ankara verbindlich. Aus diesem Grund stellte das Verteidigerteam bereits am 16. Februar 1999, als Abdullah Öcalan nach Imrali gebracht wurde, einen Dringlichkeitsantrag bei dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof. Die Anwältinnen und Anwälte führten aus, dass Öcalan rechtswidrig in Kenia gefasst wurde, sein Leben in Gefahr sei, er misshandelt wurde und keinen fairen Prozess zu erwarten habe. Der EGMR sollte deshalb sofort handeln. In dem Antrag, der am 17. Februar 1999 offiziell einging und einen Tag später veröffentlicht wurde, wurde die Anwendung des 39. Artikels der internen EGMR-Bestimmungen für eine einstweilige Anordnung gefordert.
Am 17. Februar sollte es zu einer weiteren Entwicklung kommen: Die Anwältin Britta Böhler und ihre Kollegen Ties Prakken und Victor Kappe, die bereits während Öcalans Zeit in Rom aktiv waren, reisten in die Türkei, um ihren Mandanten zu sehen. Am Atatürk-Flughafen in Istanbul wurden sie festgenommen und nach sechs Stunden ausgewiesen.
Eilantrag vorerst abgelehnt
Unterdessen rissen die Proteste der Kurdinnen und Kurden weltweit und insbesondere in Europa nicht ab. Auch unter diesem Einfluss behandelte eine aus sieben Richterinnen und Richtern bestehende Kammer des EGMR am 23. Februar 1999 den Antrag Öcalans auf einer Dringlichkeitssitzung. Der Menschenrechtsgerichtshof forderte von Ankara Informationen über die Festnahme Öcalans, seine Haftbedingungen und sein Recht auf Gespräche mit seinen Verteidigern. Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung wurde abgelehnt. Die Antworten der damaligen türkischen Regierung vom 26. Februar und 3. März 1999 reichten dem EGMR jedoch nicht aus. Insbesondere der Militärrichter am Staatssicherheitsgericht, vor dem der Schauprozess gegen Öcalan stattfinden sollte, bereitete dem EGMR Sorge.
Geheimer CPT-Besuch am 2. März
Die erwartete Botschaft traf am 4. März 1999 in Ankara ein. Der EGMR ordnete eine einstweilige Verfügung an zum Thema eines gerechten Verfahrens und der Möglichkeit Öcalans, über seine Anwälte Anträge an die gewünschten Gerichte zu stellen. Zwei Tage vor dieser Gerichtsentscheidung gab es eine interessante Entwicklung, die erst später bekannt werden sollte. Das „Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe” (CPT), das in den Mitgliedsländern des Europarats für die Kontrolle von Haftbedingungen zuständig ist, stattete Imrali am 2. März einen stillschweigenden Besuch ab.
Nach diesem mit der Einwilligung des Regimes in Ankara stattgefundenen Besuch, der bis zum 5. Mai 1999 nicht öffentlich bekannt wurde, behauptete das CPT, dass keine Folter oder Misshandlung vorliege, Öcalan bei guter Gesundheit sei und seine Haftbedingungen einen hohen Standard aufwiesen.
Die Initiativen aus Europa, mit denen dem auf Imrali installierten Folter- und Isolationsregime grünes Licht gegeben wurde, sollten nicht darauf beschränkt bleiben. So erklärte der Türkei-Berichterstatter Andras Barsony in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats nach der Verhandlung des Öcalan-Falles vor dem Kassationsgerichtshof am 21. Oktober 1999, dass der Prozess den Standards des Europarats entspreche.
Durch den CPT-Bericht und die Europäer, die die Lage Öcalans aus der Nähe beobachteten, wurde der türkische Staates auf internationaler Ebene gestärkt. Die eigentliche Position des EGMR sollte erst nach der Bestätigung des Todesurteils gegen Öcalan deutlich werden. Nach der Bestätigung durch den türkischen Kassationsgerichtshof am 25. November 1999 stellte der Rechtsbeistand Öcalans einen weiteren Antrag beim EGMR, um die Vollstreckung zu stoppen. Fünf Tage später wertete die erste Kammer des EGMR die Situation aus und forderte den türkischen Staat auf, die Vollstreckung bis zum Ende des Verfahrens in Straßburg auszusetzen. Die Augen richteten sich jetzt auf die 57. Regierung der Türkei unter Bülent Ecevit.
Siebeneinhalbstündiger „Hinrichtungsgipfel“
Um die in den Kulissen Ankaras aufgeflammte Diskussion über die Todesstrafe zu beenden, kamen am 12. Januar 2000 mit Bülent Ecevit, Mesut Yilmaz und Devlet Bahçeli die Vorsitzenden der Koalitionsparteien zusammen. Die Sitzung ging als „Hinrichtungsgipfel“ in die Geschichte der türkischen Politik ein. Nach siebeneinhalb Stunden erklärte die türkische Regierung, sich an die einstweilige Verfügung des EGMR zu halten. Ankara stellte jedoch eine Bedingung: Die Entscheidung dürfe von der PKK und ihrer Anhängerschaft nicht gegen die Interessen der Türkei verwendet werden, andernfalls werde der juristische Prozess abgebrochen und die Hinrichtung vollzogen.
PKK führt siebten Kongress durch
Während der türkische Staat mit dieser Erklärung offen bekundete, die Todesstrafe als Joker in der Hand zu behalten, befand sich die kurdische Befreiungsbewegung im ersten Monat des Jahrtausends in einer kritischen Kongressphase. Entsprechend des von Abdullah Öcalan begonnenen Friedensprozesses deklarierte die PKK, ihre Mechanismen und ihr Paradigma mit dem am 23. Januar 1999 in den kurdischen Bergen abgeschlossenen siebten Parteikongress geändert zu haben. Die wichtigste Veränderung fand im militärischen Bereich statt. Anstelle der seit 1986 den bewaffneten Kampf führenden ARGK wurden die Volksverteidigungskräfte (HPG) gegründet. Diese historisch bedeutsame Änderung wurde mit der Parole „Die HPG ist die Fedai-Armee von Rêber Apo“ verkündet. Gleichzeitig wurde ein aus sieben Artikeln bestehendes Friedensprojekt veröffentlicht.
Außerdem wurde eine riesige Kampagne unter dem Motto „Freiheit für Öcalan“ gestartet. In der Türkei und in Nordkurdistan sollte der Schwerpunkt auf die legale Politik gelegt werden. Zu Beginn des Sommers 2000 begann Abdullah Öcalan eine Mobilmachung für die zivile Politik.
Angriff der türkischen Armee
Die türkische Seite hingegen ließ die Luftwaffe am 15. August 2000 Guerillagebiete in Südkurdistan bombardieren. Zeitgleich mit dem türkischen Staat griffen auch Einheiten der YNK Guerillastellungen an. Selbstverständlich handelte es sich bei dem gewählten Datum nicht um einen Zufall. Zum Jahrestag des Beginns des bewaffneten Kampfes am 15. August 1984 sollte der PKK eine Botschaft übermittelt werden. Die YNK wollte die PKK aus Südkurdistan vertreiben, machte jedoch angesichts des Widerstands der Guerilla einen Schritt zurück. Nach dem Aufruf Öcalans an beide Seiten, die Kampfhandlungen einzustellen, musste die YNK am 27. September eine Waffenruhe akzeptieren.
Öcalan schlug vor, eine Verteidigungslinie der Guerilla aufzubauen. Nach einem Gespräch mit seinem Verteidigerteam am 25. Oktober 2000 wurde folgende Botschaft von Öcalan veröffentlicht:
„Die bevorstehenden sechs Monate sind wichtig. Im Sommer können sie euch wieder bedrängen. Wenn damit die Vernichtung beabsichtigt ist, kann die Gewalt ausarten. Es kann zu einer größeren und gefährlicheren Gewalt als die der Palästinenser kommen. Wenn sich keine gegenseitige Herangehensweise entwickelt, wird die Gewalt 2001 ansteigen, es gibt keine Garantie dafür, dass es nicht zu Gewalt kommt.“ Nur die türkische Regierung könne jetzt eine weitere Eskalation verhindern, indem sie selbst auch einen Schritt setze. Um Massaker zu verhindern, sollten keine Gruppen, die sich nicht selbst schützen können, in Südkurdistan verbleiben. Auf militärischem Gebiet schlug Öcalan eine Stationierung der Guerilla vom Zagros-Gebirge über Botan bis nach Metîna in Behdînan vor. Bei diesem Dreieck handele es sich um eine Bergregion zwischen der Türkei, dem Irak und dem Iran, führte Öcalan aus: Bei einem Angriff der Türkei solle die Guerilla in den Iran gehen, bei einem Angriff des Iran in den Irak. Es gehe dabei um ein Gebiet der Verteidigung gegen Angriffe aller drei Staaten. Öcalan betonte die Notwendigkeit der Selbstverteidigung, um Massaker zu verhindern. Niemand dürfe sich von der aktuellen Lage täuschen lassen.
Prozessakte aus 17.000 Seiten
Im Herbst 2000 kam es zu einer weiteren Entwicklung am EGMR. In Straßburg begann am 21. November 2000 der „Öcalan-Prozess“ vor der ersten Kammer des EGMR unter Vorsitz der schwedischen Richterin Elisabeth Palm. Es handelte sich um den schwierigsten Prozess in der Geschichte des Menschenrechtsgerichtshofs. Über 200 Menschen aus allen Teilen Kurdistans, vor allem Opfer des Krieges, nahmen an der Verhandlung teil und forderten als Betroffene eine Verurteilung des türkischen Staates.
Neben seinem Rechtsbeistand aus der Türkei wurde Öcalan auch von Anwältinnen und Anwälten des Kurdischen Menschenrechtsprojekts in London verteidigt. Die Verbrechen des türkischen Staates an Abdullah Öcalan seit dem 15. Februar 1999 wurden folgendermaßen aufgelistet:
Die Gefangenennahme in Kenia entsprach nicht den internationalen Standards
Mit der gestarteten Lynchkampagne fand eine außergerichtliche Vollstreckung statt
Öcalan wurde misshandelt
Ihm wurde der Haftgrund nicht übermittelt
Er wurde nach seiner Geiselnahme nicht sofort einem Richter vorgeführt
Auf Imrali hat kein gerechtes Verfahren stattgefunden
Er konnte seine Rechte vor Gericht nicht wahrnehmen
Die Verteidigung bekam vor dem Staatssicherheitsgericht nicht genügend Vorbereitungszeit
Der türkische Staat führte zu seiner Verteidigung in der dreistündigen Verhandlung aus, dass die Behörden in Kenia von der Festnahme und Auslieferung Öcalans informiert waren und diese unterstützt hätten. Der Prozess habe den türkischen Rechtsstandards entsprochen und die Todesstrafe sei nicht vollstreckt worden. Die Thesen der türkischen Verteidigung wurden durch die Atmosphäre im Gerichtssaal und die knapp 100.000 Kurdinnen und Kurden, die sich in der Nähe des Menschenrechtsgerichtshofs versammelt hatten und ihre bedingungslose Unterstützung für Öcalan kundtaten, ins Leere geführt. Am 15. Dezember teilte der EGMR mit, dass der Antrag Öcalans bis auf ein oder zwei unwesentliche Punkte vollständig angenommen wurde.
Der Wettkampf zwischen dem Verteidigerteam Öcalans und den Anwälten des türkischen Staates, die gegnerischen Thesen zu widerlegen, dauerte bis ins zweite Halbjahr 2002. In diesen zwei Jahren wuchs die Prozessakte auf 17.000 Seiten an. Für den EGMR lagen damit genügend Beweismittel für eine Entscheidung vor. Ankara führte unterdessen Reformen für den EU-Beitrittsprozess durch und versprach, die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen. Vermutlich aus diesem Grund legte Abdullah Öcalan in dieser Zeit großen Wert auf die Rolle des EGMR und insgesamt Europas.
In seiner 2001 veröffentlichten Verteidigungsschrift, die auf Deutsch als Buch mit dem Titel „Gilgameschs Erben: Vom sumerischen Priesterstaat zur demokratischen Zivilisation“ erschienen ist, schrieb Öcalan zu dem Prozess:
„Die kurdische Frage, die den Kern meines Beschwerdeverfahrens ausmacht, ist seit jeher eng verknüpft mit der Entwicklung des Menschen zum Kulturwesen: Einer gesellschaftlichen Wirklichkeit, die heute in vielerlei Hinsicht einen ihrem Eigencharakter entsprechenden Verfallsprozess durchlebt. Die Verknüpfung besteht durch vielfältige Beziehungen und Widersprüche. Erklärungsversuche, die sich in Begriffen wie Klasse und Nation orientieren, vermögen nicht zu einem angemessenen Verständnis der kurdischen Wirklichkeit beizutragen. Viele dieser Versuche bleiben oft allzu abstrakt und führen unvermeidlich zu politischen Schlussfolgerungen mit hohem Fehlerpotenzial.
Die kurdische Frage entzieht sich einer einfachen Beantwortung, da sie über die Grenzen des Mittleren Ostens hinausweist: Sie beschäftigt die Mächte der heutigen Welt; zuvorderst in Europa. Die kurdische Frage muss also unweigerlich im Kontext der Zivilisationsgeschichte abgehandelt werden. Denn bevor man zu einem letztgültigen Urteil kommt, gilt es, die Grundbedingungen des Problems korrekt zu bestimmen.
Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der darauf aufbauende Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sind die jüngsten demokratisch-rechtlichen Einrichtungen, die von der europäischen Zivilisation hervorgebracht worden sind. Es steht außerfrage, dass diese kompetente und anerkannte Repräsentanz der Zivilisation der Gegenwart zwar zunächst von europäischen Werten geprägt ist. Ironischerweise aber sind es Kurden, die heute vor den Toren Europas und in seinen Gerichtssälen eine Lösung ihrer Probleme suchen, gewissermaßen Ursprung und Quelle eben dieser Zivilisation. Es ist, als ob eine steinalte Mutter bei ihren Kindern und Enkeln, die sie über Jahrtausende hinweg großzog, anklopft und Gerechtigkeit fordert. Die Kinder selbst aber sind der verwandtschaftlichen Bande kaum noch gewahr. Wird diese Nachkommenschaft, die europäische Zivilisation also, ihrer kurdischen Mutter Gerechtigkeit widerfahren lassen? Nicht zuletzt darum dreht es sich bei der Lösung des Problems. Es steht die Kraft der Gesellschaftlichkeit auf der einen und die Kraft der Individualisierung auf der anderen Seite.
Dieses Gegensatzpaar trifft sich im »Theater von Imrali«, es inszeniert seine Vorstellungen auf einer Gefängnisinsel, am Scheidepunkt von Osten und Westen, wo sich Asien und Europa berühren. Sein prächtiges Bühnenbild ist gestaltet von anatolischer und griechischer Landschaft. Allein dem Publikum bleibt der Sinn der Aufführungen verschlüsselt. Wer hat das Drehbuch dieses Prozesstheaters geschrieben? Nach welchen Kriterien wurden die Rollen verteilt? Wer ist Hauptdarsteller und wer nur Statist? Die Antworten auf diese Fragen müssen die Zuschauer selbst suchen.
Der Europäische Gerichtshof behandelt mein Beschwerdeverfahren letztlich allenfalls als Ein-Personen-Stück. Wahrgenommen wird nur die individuelle Dimension. Die Richter riskieren dabei, die Wahrheit zu missachten und sich letztlich selbst in die Kulisse dieses Theaterstückes einzureihen: Das Gericht als Bühne im letzten Akt. Um dies zu verhindern, halte ich es für meine Pflicht, die schmutzige, blutige und unglückliche Geschichte auszuleuchten, die zu meinem Verfahren gehört. Dabei stütze ich mich auf den Glauben, dass demokratische juristische Institutionen nicht nur ein Tribunal sind, sondern auch Gelegenheit zu einer freien Betrachtung der Materie geben, unabhängig davon, ob sie später zu einer gerechten Urteilsfindung und Vollstreckung gelangen.
Dabei muss ich nochmals betonen, dass diese in mehreren Teilen geschriebenen Betrachtungen eine Menge an Fehlen aufweisen werden. Dies schuldet sich allein schon dem Umstand, dass sie in Hinsicht auf meine gerichtlichen Eingaben entworfen worden sind. Zudem zeigt auch das abgeschlossene und begrenzte Leben in einer Einzelzelle über Jahre hinweg bei mir Wirkung.
Aber historische Verfahren erfordern eben zugleich immer auch eine historische Betrachtungsweise. Das Ziel meiner hier vorgelegten Deutung kann aber nur sein, zu einem Umdenken beizutragen. Denn gerade mein Fall, vor dem Hintergrund der ungelösten kurdischen Frage, war und ist mit viel Leid, mit Opfern und hohen Verlusten verbunden. Damit es also zu einem für alle Beteiligten nötigen hilfreichen und heilsamen Lernprozess kommen kann, müssen die Verantwortlichen ihre Erklärungspflichten erfüllen. Der Fall selbst verdient das Attribut historisch eben erst dann, wenn diese Pflicht sinnvoll erfüllt ist.“
Neue Aufstandswelle zwei Jahre nach der Verschleppung Öcalans
Auch zum zweiten Jahrestag der Verschleppung Öcalans in die Türkei gingen die Menschen in Kurdistan im Februar 2001 massenweise für seine Freilassung auf die Straßen. Die Wut angesichts der zunehmenden Isolation auf Imrali war groß. Im gesamten Februar fanden Proteste und Demonstrationen in allen Städten Nordkurdistans sowie in Metropolen wie Istanbul, Mersin und Adana in der Türkei statt.
In vielen Städten blieben tagelang die Geschäfte geschlossen, Schulen und Universitäten wurden boykottiert. Abends wurden als Aktionsform des Massenprotests gegen die Isolation Öcalans für eine Minute alle Lichter gelöscht. Am 15. Februar kleideten sich die Menschen schwarz und fasteten für einen Tag. Die kurdische Befreiungsbewegung startete am 10. Dezember 2001 eine weitere Kampagne zur Verteidigung Abdullah Öcalans. Diese Kampagne leitete eine neue Widerstandswelle ein. Der EGMR sollte sein Urteil im Öcalan-Prozess am 12. März 2003 verkünden.