Langjährige Haftstrafe für Bürgermeisterin von Sûr
Die abgesetzte Ko-Bürgermeisterin des Altstadtbezirks in Amed, Filiz Buluttekin, ist wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Die abgesetzte Ko-Bürgermeisterin des Altstadtbezirks in Amed, Filiz Buluttekin, ist wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Die vom türkischen Innenministerium suspendierte und durch einen Zwangsverwalter ersetzte Ko-Bürgermeisterin des Altstadtbezirks Sûr in Amed (tr. Diyarbakır), Filiz Buluttekin, ist wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Buluttekin nahm selbst nicht an der Verhandlung an einem Strafgericht in Amed teil und ließ sich stattdessen von ihren Anwält*innen Sertaç Buluttekin und Suzan Akipa vertreten. Die Staatsanwaltschaft, die in der vorangegangenen Verhandlung ihre Forderung nach Bestrafung wiederholt hatte, warf der Politikerin vor, zwischen 2017 und 2019 an 42 Kundgebungen teilgenommen zu haben und ihm Besitz von „Propagandaschriften“ gewesen zu sein, die in ihrer Wohnung gefunden wurden. Das beweise, dass sie Mitglied im mittlerweile verbotenen Kongress freier Frauen (KJA) gewesen war und zuletzt von der Frauenbewegung TJA „befehligt“ worden sei. Die gesamte Anklage stützte sich auf die Aussage eines sogenannten „geheimen Zeugen“.
Verfahren diente als Vorwand für Absetzung
Rechtsanwältin Suzan Akipa erklärt zu dem Prozess: „Wir glauben, dass dieses Verfahren dazu gedacht war, meine Mandantin durch einen Zwangsverwalter zu ersetzen. Meine Mandantin soll an Beerdigungen und Veranstaltungen teilgenommen haben. Sie soll dazu aufgerufen worden sein. Diese angeblichen Aufrufe, denen sie gefolgt sei, befinden sich aber nicht in der Verfahrensakte. Keiner dieser Texte wurde vor der Teilnahme meiner Mandantin an den Veranstaltungen veröffentlicht, es handelt sich später um veröffentlichte Texte. Alle Veranstaltungen fanden mit Genehmigung des Gouverneurs statt. Meine Mandantin ist Frauenrechtlerin. Einige der Aktivitäten, wegen derer sie hier angeklagt wurde, waren Proteste gegen Gewalt an Frauen.“
Aussagen von „geheimen Zeugen“ voller Widersprüche
Der Anwalt Sertaç Buluttekin ging auf den Einsatz „geheimer Zeugen“ ein und erklärte: „Die Aussagen des geheimen Zeugen sind voller Widersprüche. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist ein verfassungsmäßiges Recht. Daher ist es nicht möglich, meine Mandantin in dieser Hinsicht zu bestrafen. Meine Mandantin steht in keiner Verbindung zu irgendeiner ‚Terrororganisation‘.“ Das Gericht blieb unbeeindruckt.