Hungerstreikende Journalistin weiter in Haft

Die im Hochsicherheitsgefängnis von Amed inhaftierte Journalistin Kibriye Evren befindet sich seit 121 Tagen im Hungerstreik. Der 5. Schwurgerichtshof von Diyarbakır verweigert erneut ihre Freilassung.

Am 9. Oktober 2018 wurden bei einer zeitgleichen Polizeioperation in neun Provinzen 142 Personen, unter ihnen Politiker*innen und Journalist*innen, festgenommen. Eine von ihnen ist die Journalistin Kibriye Evren. Gegen sie waren Untersuchungen wegen Mitgliedschaft und Propaganda für eine „terroristische Organisation" eingeleitet worden. Die 25-seitige Anklageschrift beruht im Allgemeinen auf Aussagen von „geheimen Zeugen", Beiträgen in den sozialen Medien und Ein- und Ausreisestempeln der Türkei.

Auch ihre Tätigkeiten für den Demokratischen Gesellschaftskongress (DTK) und die Bewegung Freier Frauen (TJA) sowie den mittlerweile verbotenen Kongress der Freien Frau (KJA) wurden als Beweise in der Anklageschrift aufgeführt. Heute fand ihr vierter Prozesstag vor dem 5. Schwurgerichtshof in Diyarbakır statt. Evren selbst nahm an der Verhandlung nicht teil und wurde von ihren Anwält*innen vertreten. Solange der kurdische Repräsentant Abdullah Öcalan einer Totalisolation ausgesetzt ist, wolle sie nicht vor Gericht erscheinen, hatte die Journalistin im Vorfeld schriftlich mitgeteilt. Ein Antrag auf ihre Freilassung wurde heute erneut abgelehnt.

Evren befindet sich seit dem 16. Dezember 2018 für die Aufhebung der Isolation Abdullah Öcalans im Hungerstreik. Am selben Tag traten auch die Aktivistinnen und Mitgefangenen Evrens, Elif Kaya und Hilal Sönmez in den Hungerstreik. Ihre gesundheitliche Situation hat sich nach heute genau vier Monaten des Nahrungsentzuges drastisch verschlechtert. Evren leidet unter akutem Gewichtsverlust, Schwindel, Kopf- und Gelenkschmerzen, Schlafstörungen und Bluterbrechen. Evin Kaya kämpft mit akuten Magen-Darm-Blutungen. In der letzten Zeit fällt es ihr sogar schwer, Flüssigkeit zu sich zu nehmen und sich zu bewegen. Zudem leidet sie unter Schlafstörungen.

Die Situation von Hilal Ölmez ist nicht anders. Hinzu kommt, dass die Aktivistin aufgrund ihrer Teilnahme am Hungerstreik mit einer einmonatigen Disziplinarstrafe in Form von Isolationshaft belegt wurde. Auch sie leidet unter schweren Magen-Darm-Problemen und ist aufgrund ihrer angeschlagenen Situation auf die Hilfe ihrer Mitgefangenen angewiesen. Diese wird ihr in der Einzelhaft verwehrt.