Gültan Kışanak und Sebahat Tuncel bleiben in Haft
Das Strafgericht in Meletî hat die Freilassung der kurdischen Politikerinnen Gültan Kışanak und Sebahat Tuncel aus dem Gefängnis abgelehnt.
Das Strafgericht in Meletî hat die Freilassung der kurdischen Politikerinnen Gültan Kışanak und Sebahat Tuncel aus dem Gefängnis abgelehnt.
Nach der Aufhebung der gegen die kurdischen Politikerinnen Gültan Kışanak und Sebahat Tuncel ausgesprochenen Haftstrafen durch ein Berufungsgericht hätte heute die vierte Verhandlung im wiederaufgerollten Prozess vor der fünften Strafkammer Malatya (kurdisch: Meletî) stattfinden sollen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Verhandlung auf den 29. Mai verschoben.
Ein Antrag der Verteidigung auf Aufhebung des Haftstatus wurde vom Gericht abgelehnt. Die Verteidigung hatte geltend gemacht, dass sich die Politikerinnen seit dreieinhalb Jahren in Untersuchungshaft befinden und Gültan Kışanak unter einer chronischen Erkrankung leidet. Die Fortsetzung der Untersuchungshaft komme einem Strafvollzug gleich und bedeute angesichts der Corona-Pandemie ein lebensgefährliches Risiko.
Die beiden kurdischen Politikerinnen wurden im Herbst 2016 verhaftet und sind im Februar 2019 wegen Terrorismusvorwürfen zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Wegen „Gründung und Leitung einer Organisation“ sowie „Organisationspropaganda“ wurde die ehemalige Oberbürgermeisterin von Amed (Diyarbakir), Gültan Kışanak, zu 14 Jahren und drei Monaten, die DBP-Vorsitzende Sebahat Tuncel zu 15 Jahren Haft verurteilt. 2019 hat ein türkisches Revisionsgericht das Urteil gegen Sebahat Tuncel und Gültan Kışanak aufgehoben. Die Politikerinnen befinden sich im F-Typ-Gefängnis Kandıra.