Amed: Frauenrechtsaktivistin zu langjähriger Haftstrafe verurteilt

Die Aktivistin der Frauenbewegung TJA, Gülcihan Şimşek, ist in Amed aufgrund der Aussagen eines „geheimen Zeugen“ zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Im Verfahren gegen Gülcihan Şimşek, eine Aktivistin der Bewegung Freier Frauen (Tevgera Jinên Azad, TJA), erging ein neues Skandalurteil. Die erstinstanzlich verhängte Strafe von fünf Jahren Haft wegen „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“, einem Paragrafen, unter dem systematisch die demokratische Opposition in der Türkei und Nordkurdistan kriminalisiert wird, wurde vom 11. Schwurgerichtshof von Diyarbakır (ku. Amed) auf sieben Jahre und sechs Monate angehoben. Das Gericht begründete das Urteil mit der „Straftaten zugeneigten Persönlichkeit“ der Frauenrechtsaktivistin.

Şimşek stand wegen Protestaktionen vor Gericht und wurde auf Grundlage der Aussagen eines „geheimen Zeugen“ angeklagt. „Geheime Zeugen“ sind ein Mittel des Regimes, um missliebige Personen zu kriminalisieren. Oftmals sind diese Zeugen vollständig fingiert und es handelt sich um Polizeibeamte. Rechtsanwalt Şivan Cemil Özen erklärte, die Aussagen des „geheimen Zeugen“ entsprächen nicht der Wahrheit und seien rechtswidrig. Er hatte den Freispruch seiner Mandantin gefordert.

Keine rechtliche Grundlage“

Rechtsanwältin Cemile Turhallı Balsak betonte, die Teilnahme an Aktionen und Kundgebungen sei vollkommen von der Meinungsfreiheit gedeckt und es gebe keine rechtliche Grundlage für die Anklage. Daher plädierte sie ebenfalls auf Freispruch.

Keinen einzigen Beweis“

Auch die dritte Verteidigerin Gulan Çağın Kaleli kritisierte, dass es juristisch nicht möglich sei, ein Urteil allein auf der Aussage eines „geheimen Zeugen“ aufzubauen. Ihre Mandantin sei observiert und abgehört worden. Es habe keinerlei Hinweise auf eine „Mitgliedschaft“ gegeben. Das einzige, dessen sie angeklagt ist, ist an Kundgebungen teilgenommen zu haben. Die Anwältin schloss sich der Forderung nach Freispruch an.

Straftaten zugeneigte Persönlichkeit“

Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung nicht und erhöhte die Strafe auf sieben Jahre und sechs Monate. Begründet wurde das Urteil damit, dass Şimşek über eine „Straftaten zugeneigte Persönlichkeit“ habe. Daher sei ein Strafnachlass nicht möglich.